Contents : Rechtsrat während des Krieges.

Einleitung.

Der  Ausbruch  des  Krieges  hat  sofort  eine  ungeheuere  Umwälzung
  des  Wirtschaftslebens  im  Gefolge  gehabt.  Der  Export
nach  dem  Auslande  ist  ins  Stocken  geraten,  vielleicht  großenteils
vernichtet;  die  blühende,  vielbeneidete  deutsche  Industrie  hat  ihre
besten  Arbeitskräfte  zu  den  Fahnen  entsendet.  In  dieser  ernsten
Stunde  sah  sich  die  deutsche  Regierung  vor  die  Aufgabe  gestellt,
dem  Handel  und  Wandel  schützend  zur  Seite  zu  stehen  und  für
die  Erhaltung  des  Wirtschaftslebens  Sorge  zu  tragen.  Für  die
schwere  Aufgabe  hat  der  Gesetzgeber  in  wenigen  Tagen  eine
glückliche  Lösung  gefunden.  Diese  umfassenden  Gesetzesvorlagen
wurden  dem  Reichstage  unterbreitet  und  in  der  unvergeßlichen
Sitzung  vom  4.  August  1914  dank  der  vaterländischen  Gesinnung
aller  Parteien  einstimmig  angenommen.

Diese  Schrift  stellt  sich  die  bescheidene  Aufgabe,  die  wichtigsten
  der  aus  Anlaß  des  Krieges  ergangenen  Gesetze  und  Verordnungen
  gemeinverständlich  wiederzugeben.

Zuförderst  sei  bemerkt,  daß  der  Krieg  an  und  für  sich
keineswegs  die  bestehenden  Zahlungsverpflichtungen  aufhebt  oder
eine  Stundung  herbeiführt,  wie  dies  vielfach  im  Volke  irrtümlich
angenommen  wird.  Vielmehr  sind  grundsätzlich  alle  Verpflichtungen
  aus  Verträgen  pünktlich  zu  erfüllen,  so  die  Zahlung  der
Mieten  und  Hypothekenzinsen,  Lieferung  und  Abnahme  von
Waren  sowie  die  Entrichtung  des  Kaufpreises,  Zahlung  der
Gehälter  an  Dienstverpflichtete.  Ist  jedoch  der  Dienstverpflichtete
zu  den  Waffen  einberufen,  so  wird  der  Dienstvertrag  ohne  weiteres
aufgelöst;  das  Gleiche  kann  bei  der  Einberufung  des  Dienstherrn
nur  gesagt  werden,  wenn  kein  Stellvertreter  zur  Fortführung
des  Geschäfts-  oder  Wirtschaftsbetriebes  vorhanden  ist.  Indes