12. Die ottomannische Pforte,
die Balkanstaaten und Zegypten.
1. Die ottomannische Pforte.
2. Januar. Die Einwohner von Podgorizza wollen sich nicht,
wie es der Berliner Vertrag festgesetzt hat, Montenegro unterwerfen.
Um sie zu beschwichtigen, schickt die Pforte Commissäre dahin.
3. Jannar. Wachsende Aufregung in Konstantinopel wegen
der Kaimes-(Papiergeld) Wirthschaft. Zahlreiche Bäckereien schließen
ihre Läden. Die Pforte steht der Calamität rathlos gegenüber.
14. Januar. Zusammentritt der Delegirtenversammlung der
Jufel Kreta. Dieselbe besteht aus 49 Christen und 31 Muselmanen.
3. Februar. In Virbazar wird zwischen den türkischen und
den montenegrinischen Bevollmächtigten ein Protokoll unterzeichnet,
wonach Spuz am 7. ds. und Podgorizza am 8. ds. definitiv den
Montenegrinern übergeben werden sollen.
8. Februar. Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen
der Pforte und Nußland in Konstantinopel.
Der Vertrag hat folgenden Wortlant: Art. 1. In Zukunft soll Frie-
den und Freundschaft herrschen zwischen Rußland und der Türkei. Art. 2. Die
beiden Mächte vereinigen sich zu der Erklärung, daß die Bestimmungen des
Vertrages von Berlin, wie solche von den sieben Großmächten aufgestellt sind,
diejenigen Fenimmungen des Vorfriedens von San Stefano erseben. sollen,
welche durch den Congreß aufgehoben oder abgeändert sind. t.
jenigen Bestimmungen des Vertrages von San Stefano, welche 7* den
Vertrag von Berlin weder aufgehoben noch abgeändert sind, werden endgültig
durch die nachfolgenden Artikel des gegenwärtigen Vertrages geregelt. Art. 4.
Die Kriegsentschädigung wird nach Abzug des Werlhes der von der Türkei
an Rußland in Gemäßheit des Berliner Vertrages abgetretenen Gebiete auf
die Summe von achthundert und zwei eine halbe Million Fraucs festgesett.
Die Art und Weise der Zahlung und die hiefür zu slellende Bürgschaft
werden — unbeschadet der im 11. Protokoll des Berliner ongrefes eni-
Schulthess, Enrop. Geschichtskalender. XX. Vd.