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welche bisher Oberkommando und Marineverwaltung vereinigte, ge- 
trennt und für letztere ein besonderes Reichsmarineamt errichtet. 
Die dem Reichskanzler untergeordneten Reichs- 
behörden, deren Vorstände meist den Titel Staatssekretär führen, sind 
folgende?®: 
‚1. Auswärtiges Amt für die Verwaltung der auswärtigen 
Angelegenheiten. Von ihm ressortieren die Kaiserlichen Missionen 
und Konsulate. 
2. Reichsamt des Innern. Es ist die Behörde für die Be- 
arbeitung derjenigen Reichsangelegenheiten +, für die Spezialbehörden 
nicht vorhanden sind. Als untergeordnete Behörden ressortieren von 
ihm: [Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica], Reichs- 
kommissare für das Auswanderungswesen, [Reichs-Schulkommission, 
Technische Kommission für Seeschiffahrt, Reichs-Prüfungsinspektoren 
(Reichsinspektoren für die Seeschiffer- und Seest prüfung 
und für die Seedampfschiffs-Maschinistenprüfungen), Ständige Aus- 
stellung für Arbeiterwohlfahrt (Verwaltung und Beirat), Börsen- 
ausschuß, Berufskammer in Börsenehrengerichtssachen], Bundesamt 
für Heimatswesen, [Schiffevermessungsamt, Entscheidende Disziplinar- 
behörden (Disziplinarhof und Disziplinarkammern)], Behörden für die 
Untersuchung von Seeunfällen [Ober-Secamt und Reichskommissare 
bei den Seeämtern], Statistisches Amt [Beirat für Arbeiterstatistik], 
Normal-Eichungskommission, Gesundheitsamt [Reichs-Gesundheitsrat], 
[Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft (Beirat für Fragen 
der Land- und Forstwirtschaft)], Patentamt, Reichs-Versicherungsamt, 
[Physikalisch-Technische Reichsanstalt (Kuratorium und Reichsanstalt), 
Kanalamt, Aufsichtsamt für Privatversicherung (Versicherungsbeirat)]. 
3. Reichs-Marineamt, die oberste Reichsbehörde für die 
Verwaltung der Kaiserlichen Marine’. Ihm untersteht auch die 
Deutsche Seewarte. 
4. Reichs-Justizamt für die dem Reiche obliegenden Ge- 
schäfte der Justizverwaltung. 
5. Reichsschatzamt für die Finanzverwaltung des Reiches. 
6. [Reichs-Kolonialamt®.] 
  
  
  
® [Die Anordnung der nachfolgenden Behörden erfolgte — abweichend 
von der 2. Auflage und von Meyer-Anschütz $ 136, IT— nach dem Hand- 
buch für das Deutsche Reich auf das Jahr 1909. _ Bearbeitet im 
Reichsamte des Innern. 34. Jahrgang (zitiert: Handbuch. Die Zahlen be- 
deuten die den Behörden entsprechenden Abschnitte).] 
* [„Insbesondere die volkswirtschaftlichen und gewerbepolizeilichen.“ 
Laband, RSt.R., 8 18. IV, 1. 
® [Handbuch III: Der Geschäftskreis des Reichsmarineamts umfaßt ohne 
Ausnahme alle Angelegenheiten, welche die Einrichtung, Erhaltung und Ent- 
wickelung der Marine betreffen.] 
6 [Im Reichskolonialamt bearbeiten drei Abteilungen die Geschäfte der 
Zivilverwaltung, als vierte kommt hinzu die Militärverwaltung (Kommando der 
Schutztruppen). Dem Reichskolonialamt unterstehen auch die entscheidenden 
Disziplinarbehörden für die Schutzgebiete (Disziplinarhof und Disziplinar- 
kammer). — Die Zentralverwaltung für das Schutzgebiet Kiautschou untersteht 
dem Reichsmarineamt.]