Full text: Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechtes.

Drittes Buch‘. 
Verwaltung der auswärtigen 
Angelegenheiten‘. 
Einleitung. 
$ 107. 
. Im 19. Jahrhundert traten an die Stelle der geheimen Räte 
die Ministerien, und in allen größeren Staaten wurden besondere 
inisterien, oder Ministerialdepartements der aus- 
B.rtigen Angelegenheiten errichtet®. Der Deutsche 
und besaß zwar alle völkerrechtlichen Befugnisse, übte sie je- 
°ch nur zum geringen Teile aus, eine Verwaltung der aus- 
wärtigen Angelegenheiten hat er infolgedessen nicht entwickelt. 
gegen hat der Norddeutsche Bund von dem Momente 
seines Bestehens an auch die auswärtigen Angelegenheiten zum Gegen- 
annde seiner Verwaltungstätigkeit gemacht. Ursprünglich geschah 
Ies in der Weise, daß das preußische Ministerium der auswärtigen 
Rgelegenheiten zugleich die auswärtige Politik des Bundes leitete 
L die preußischen Gesandten bei auswärtigen Mächten gleichzeitig 
Fin Gesandte des Norddeutschen Bundes beglaubigt wurden. Durch 
en Bundeshaushaltsetat für 1870* wurde jedoch das Budget des 
m 
n ' [Im dritten Buch wurde bei der Neubearbeitung die 
Otwendi eÄnderung der Paragraphenziffern der Zivil- 
Prozeßor nung, der Seemannsordnung, des Konsular- 
Gerichtsbarkeitsgesetzes und des Handelsgesetzbuches 
mutchgehend ohne Kenntlichmachung durch eckige Klanm- 
ern vorgenommen] 
„ Meyer-Anschütz 8 188. , . 
Staa. Preuß. Publicandum, betr. die veränderte Verfassung der obersten 
u tsbehörden der preußischen Monarchie in bezug auf die innere Landes- 
nd Finanzverwaltung vom 16. Dez. 1808. $ 2. V. über die veränderte Ver- 
g7 ung aller obersten Stantsbehörden in dar preußischen Monarchie vom 
ob, Okt. 1810. Bayr. V. vom 2. Febr. 1817, die Bildung und Einrichtung der 
Mi sten Stellen des Staates betr, V. vom 9. Dez. 1825, die Formation der 
26, "sterien betr. Sächs. Verf. $ 41. Württ,. Verf. & 56. Bad. V. vom 
Yv R ov. 1809. Stoerk, Art. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
“RW, 9, 132; Meyer-Anschütz $ 108. 
Bu * B.G., betr. die Feststellung des Hauehaltsetats des Norddeutschen 
ndes für das Jahr 1870, vom 13. Juni 1869. 
30 *
	        
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