1. Landheer. $ 179, 505
II. Die Kriegsformation des Heeres ist von der Friedens-
formation wesentlich verschieden. Die Überführung des Heeres von
der Friedensformation in die Kriegsformation geschieht durch die
obilmachung®. Den Mobilmachungsbefehl erläßt der Kaiser 2,
für die bayrische Armee der König von Bayern auf Veranlassung
des Kaisers®®, Der Erlaß des Mobilmachungebefehls ist ein Ausfluß
des Oberbefehls und bedarf daher keiner Kontrasignatur. Die Folge
der Mobilmachung ist die Heranziehung der Reserven zu den Truppen- -
örpern des stehenden Heeres und die Einberufung der Landwehr.
Die Landwehrinfanterie wird in diesem Falle in besonderen Truppen-
körpern formiert, auch für die Landwehrkavallerie können nach
Maßgabe des Bedarfes besondere Truppenteile gebildet werden. Für
die übrigen Waffen findet dagegen eine solche Bildung nicht statt,
ie betreffenden Mannschaften werden nach Maßgabe des Bedarfes
zu den Fahnen des stehenden Heeres einberufen 2°. Alle bereits im
rieden zur schleunigen Überführung des Heeres auf den Kriegs-
fuß erforderlichen Vorbereitungen sind nach den Bestimmungen des
alsers zu treffen 7.
Die Kriegsformation des Heeres bestimmt der Kaiser: und
war für das ganze Reichsheer einschließlich der bayrischen Truppen.
eı der Kriegsformation unterscheidet man Feldtruppen, Ersatz-
fFuppen und Besatzungstruppen. Die Feldtruppen werden zur
Unmittelbaren Aktion gegen den Feind verwendet. Sie bestehen in
erster Linie aus den Truppen des stehenden Heeres, erforderlichen-
alls werden jedoch auch Landwehrtruppen herangezogen. Die
Ormation der zum stehenden Heere gehörenden Truppen erfolgt
Naturgemäß möglichst im Anschluß an die Friedensformation, doch
ıst der Kaiser an dieselbe rechtlich in keiner Weise gebunden. Die
andwehrtruppen werden zu besonderen Truppenkörpern zusammen-
gefaßt. Die rsatztruppen dienen dazu, neu eingezogene Mann-
schaften auszubilden und vermittelst dieser die bei den Feldtruppen
Ontstandenen Lücken zu ergänzen. Die Bildung derselben: erfolgt
Mm Anschluß an die in der Friedensformation bestehenden Truppen-
eile. Die Besatzungstruppen haben die Aufgabe, die Festungen
wa Etappenstraßen zu besetzen; sie bestehen namentlich aus Land-
ehr.
Die Kriegsfi ti des Heeres kann verstärkt werden durch
Aufruf des Lands: turms®®. Dieser erfolgt durch kaiserliche Ver-
Ordnung, bei unmittelbarer Kriegsgefahr im Bedarfsfalle durch die
—___
sv. Kirchenheim, Art. Mobilmachung V.R.W. 2,137.
X * R.Verf, Art. 63. R.G., betr. die Verpflichtung zum. Kriegsdienst, vom
® Nov, 1
25
867, 38 6 u. 8.
Vertrag vorn 23. Nov. 1870, Nr. II, $ 5 IIL .
" R.G., betr. die Verpflichtung zum Kriegsdienst, vom 9. Nov. 1867, $5
B Die Kriegsformation der Landwehr ist von deren Friedensformation in
&taillone und Kompanien insofern verschieden, als aus letzteren nicht bloß
ges ersonal für die ordentlichen Land t ‚ sondern auch
ie Bardelandwehr und die Spezialwaffen entnommen wird.
„ENG: 6.
v. Kirchenheim, Art. Landsturm. V.R.W. 2, 20.