32 Die deutsche Kriegsmacht.
bescheidenen Anfängen hat sie sich seit 1871 dermaßen entwickelt, daß sie heute
nur noch von England und Frankreich übertroffen wird. Zum Dienst in der
kaiserlichen Marine werden in erster Linie die berufsmäßigen Seeleute heran-
gezogen; die Friedensstärke betrug 1911—= 61000 Mann, darunter 3200 Offiziere.
An Schiffen waren 1911 vorhanden: Tonnengehalt
30 Linienschiffe 415 000 t
8 Küstenpanzer. 33.000 „
17 große Kreuzer 173 000,
39 kleine „ 116 000 „
10 Kanonenboote. 7000,
10 Schulschiffe 26 000,
12 Spezialschiffe. 17 000,
2 Hafenschiffe —
zusammen 128 Schiffe mit 789 000 t
Die Maschinen der Schiffe hatten insgesamt 1 300 000 Pferdekräfte. Die
Schiffe werden ausschließlich auf deutschen Werften hergestellt.
Die Offiziere des Heeres und der Flotte werden in Kadettenanstalten aus-
gebildet oder müssen das Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt besitzen. Die
Unteroffiziere erhalten nach 12jähriger Dienstzeit eine Prämie von 1000 Mark
und Anrecht auf Anstellung als Beamte in verschiedenen Verwaltungszweigen. Die
Militärpersonen unterstehen einer besonderen Gerichtsbarkeit, dem Kriegsgericht.
3. Aufgaben der Kriegsmacht. Heer und Flotte sind das wichtigste
Mittel zur Wahrung der Reichsmacht und des Friedens mit anderen Ländern.
Die Kosten ihrer Unterhaltung sind eine Versicherung gegen die unermeßlichen,
besonders wirtschaftlichen Schädigungen, die ein unglücklicher und selbst auch ein
glücklicher Krieg uns verursachen würde. In Friedenszeiten hat die Kriegs-
macht im Notfalle mit zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu helfen, z. B. bei
Aufruhr usw., ihre Hauptaufgabe aber ist, sich jederzeit kriegsbereit zu halten.
Das wird nur erreicht, wenn jeder einzelne Mann sich dessen bewußt
ist, daß er Gut und Blut für das Wohl des Vaterlandes einzusetzen hat
und die Wehrpflicht als eine unbedingt notwendige Ehrenpflicht betrachtet.
Literatur.
A. Glock, Bürgerkunde. Einzelausgaben
für Preußen, Sachsen usw. Karlsruhe.
Arthur Schröter, Der Deutsche Staats-
bürger. Leipzig 1912.
Kleefeld, Bürgerkunde des Hansabundes.
Berlin 1911.
Schaffen und Schauen. Leipzig 1911.
Großmann u. Heine, Der Kaufmann
als Bürger, Dresden 1911.
Größere wissenschaftliche Werke.
Meyer-Anschütz, Lehrbuch des deutschen
Staatsrechts (vollständige Quellen-
angabe). Leipzig 1905.
K. Th. v. Eheberg, Finanzwissenschaft.
Leipzig 1911.
Fritz Fleiner, Deutsches Verwaltungs-
recht. Tübingen 1911.
Quellensammlungen.
Sartorius, Reichsgesetze staats= und ver-
waltungsrechtlichen Inhalts. München
1910.
Stier-Somlo, Sammlung preußischer
Gesetze staats= und verwaltungsrecht-
lichen Inhalts. München 1906.
Triepelsche Quellensammlung.
Für Wirtschaftslehre.
Statistisches Jahrbuch des Deutschen Rei-
es
P. Arndt, Deutschlands Stellung in der
Weltwirtschaft. Leipzig 1907.
Osbahr-Eckardt, Wirtschaftsgeographie
u. Wirtschaftskunde Deutschlands. Biele-
feld 1911.