Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Abfindung 
5 
B 
1714 
1090 
1317 
1342 
1358 
1577 
925 
Art. 
lichen Kindes erlischt nicht mit dem 
Tode des Vaters; er steht dem Kinde 
auch dann zu, wenn der Vater vor 
der Geburt des Kindes gestorben ist. 
Der Erbe des Vaters ist berechtigt, 
das Kind mit dem Betrag abzufinden, 
der dem Kinde als Pflichtteil gebühren 
würde, wenn es ehelich wäre. Sind 
mehrere uneheliche Kinder vorhanden, 
so wird die A. so berechnet, wie 
wenn sie alle ehelich wären. 1717. 
Eine Vereinbarung zwischen dem 
Vater und dem unehelichen Kinde 
über den Unterhalt für die Zukunft 
oder über eine an Stelle des Unterhalts 
zu gewährende A. bedarf der Ge- 
nehmigungdes Vormundschaftsgerichts. 
Ein unentgeltlicher Verzicht auf 
den Unterhalt für die Zukunft ist 
nichtig. 1717. 
Abgabe. 
Dienstbarkeit s. Grunddienstbar- 
keit 1028. 
Ehe. 
5 Unfähigkeit zur A. einer Erklärung 
über die 
schließung des Kindes. 
Einwilligung zur Che- 
1306. 
A. der Erklärung, die Ehe mitein- 
ander eingehen zu wollen. 1324, 1332, 
1330, 1337, 1339. 
A. der Erklärung der Ansfechtung 
einer Ehe. 
A. der Erklärung der Zustimmung 
zu einer von der Frau eingegangenen 
Verpflichtung. 
Ehescheidung. 
A. der Erklärung 
1. der Wiederannahme eines früheren 
Namens nach der Eheschließung; 
2. seitens des Mannes, daß er der 
Frau die Führung seines Namens 
untersage. 
Eigentum s. Grundstück 873. 
Einführungsgesetz. 
66 s. Grundstück § 875; 
  
Art. 
96 
70— 
77 
742 
7.7 
75) 
7 
8 
1015 
1945 
2379 
2281 
193 
105 
1028 
873 
875 
1379 
Abgabe 
s. Ehe § 1358, Geschäftsfähigkeit 
§ 105, Willenserklärung § 131; 
Rückerstattung mit Unrecht erhobener 
öffentlicher A. s. u. Landesgesetze 
— E. G. 
s. Grundstück 8 892; 
s. Grundstück § 873; 
s. Eigentum §925, Erbbaurecht 8 1015; 
s. Stiftung § 86, Verein § 28; 
s. Grunddienstbarkeit 8§ 1028. 
Erbbaurecht s. Grundstück 873. 
Erbe. 
A. der Erklärung der Ausschlagung 
einer Erbschaft. 1955. 
Erbschaftskauf. 
Den Käufer treffen die von der Erb- 
schaft zu entrichtenden A. 2382. 
Erbvertrag 2285 f. Testament 
2078. 
Frist. 
A. der Willenserklärung an einem 
bestimmten Tage oder innerhalb einer 
Frist. 186. 
Geschäftsfähigkeit. 
A. einer Willenserklärung im Zu- 
stande der Bewußtlosigkeit oder vor- 
übergehender Störung der Geistes- 
thätigkeit. 
Grunddienstbarkeit s. Grundstück 
892. 
Grundstück. 
A. der Erklärung: 877, 878, 880, 
892, 893. 
1. zur Übertragung des Eigentums 
an einem Grundstück; 
2. zur Belastung eines Grundstücks 
mit einem Rechte; 
3. zur Übertragung des Rechts an 
einem Grundstück; 
4. zur Belastung des Rechts an einem 
Grundstück; 
5. zur Aufgabe eines Rechts an einem 
Grundstück. 
Güterrecht. 
A. der Erklärung der Zustimmung
	        
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