Antrag
8
Verwandtschaft.
1612 A. des unverheirateten Kindes beim
1631
1667
1685
1687
1693
1753
178
Vormundschaftsgericht auf Anderung
der Bestimmung der Eltern über die
Art und Zeit der Vorausleistung des
Unterhalts.
A. des Vaters beim Vormundschafts-
gericht, ihn durch Anwendung ge-
eigneter Zuchtmittel gegen das Kind
zu unterstützen.
s. Vormundschaft 1818.
A. der Mutter beim Vormundschafts-
gericht auf Übertragung der Aus-
übung der elterlichen Gewalt. 1665,
1678.
A. der Mutter beim Vormundschafts-
gericht, ihr zu der Ausübung der
elterlichen Gewalt einen Beistand zu
bestellen. 1695.
A. der Mutter beim Vormundschafts--
gericht, dem Beistande die Verwaltung
1873
1889
A. der unehelichen Mutter darauf,
daß der Vater den für die ersten
zu ge-
des Vermögens des Kindes ganz oder
teilweise zu übertragen. 1686, 1695.
drei Monate dem Kinde
währenden Unterhalt alsbald nach
der Geburt an die Mutter oder an
den Vormund zu zahlen und den
erforderlichen Betrag angemessene Zeit
vor der Geburt zu hinterlegen hat.
Ein uneheliches Kind kann auf A.
seines Vaters durch eine Verfügung
der Staatsgewalt für ehelich erklärt
1725, 1726, 1728—1731,
werden.
1733.
A. des unehelichen Kindes beim
Vormundschaftsgericht, daß dieses die
von der Mutter verweigerte Ein-
willigung zur Ehelichkeitserklärung
ersetze.
A. auf Bestätigung des Vertrages,
durch den jemand einen anderen an
Kindesstatt angenommen hat. 1770.
Vormundschaft.
A. des vorübergehend an der Über-
Ehmcke, Wörterbuch des Bürgerl. Gesetzbuches.
129
8
1800
1818
1847
1859
1904
1908
1920
639
128
146
Antragender
nahme der Vormundschaft verhindert
gewesenen Berufenen beim Vor-
mundschaftsgericht, ihn nach dem
Wegfalle des Hindernisses an Stelle
des bisherigen Vormundes als Vor-
mund zu bestellen. 1861, 1917.
s. Verwandtschaft 1631.
A. des Vormundes auf Anordnung
der Hinterlegung der zum Vermögen
des Mündels gehörenden Zins-
Renten= und Gewinnanteilscheine.
1819.
A. des Vormundes oder des Gegen-
vormundes beim Vormundschafts-
gericht, vor einer von dem letzteren
zu treffenden Entscheidung Verwandte
oder Verschwägerte des Mündels zu
hören. 1862.
s. Ehe 1304, 1308, 1337.
A. auf Einsetzung eines Familien=
rats. 1868, 1905.
A. auf Einberufung des Familienrats.
A. des Vormundes auf seine Ent-
lassung. 1895, 1878.
A. der zum Vormund bestellten
Mutter des Mündels auf Bestellung
eines Gegenvormundes. 1897.
Die vorläufige Vormundschaft endigt
mit der Rücknahme oder der rechts-
kräftigen Abweisung des A. auf
Entmündigung. 1897.
A. auf Aufhebung der Pflegschaft.
Werkvertrag 651 s. Kau77—479.
Willenserklärung.
Zur Beurkundung eines Vertrages
ist zunächst der A. und sodann die
Annahme des A. zu beurkunden.
Antragender.
Vertrag.
Der Antrag auf Schließung eines
Vertrages erlischt, wenn er dem A.
gegenüber abgelehnt oder wenn er
nicht diesem gegenüber nach den
§§ 147—149 rechtzeitig angenommen
wird.
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