Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Antrag 
8 
Verwandtschaft. 
1612 A. des unverheirateten Kindes beim 
1631 
1667 
1685 
1687 
1693 
1753 
178 
Vormundschaftsgericht auf Anderung 
der Bestimmung der Eltern über die 
Art und Zeit der Vorausleistung des 
Unterhalts. 
A. des Vaters beim Vormundschafts- 
gericht, ihn durch Anwendung ge- 
eigneter Zuchtmittel gegen das Kind 
zu unterstützen. 
s. Vormundschaft 1818. 
A. der Mutter beim Vormundschafts- 
gericht auf Übertragung der Aus- 
übung der elterlichen Gewalt. 1665, 
1678. 
A. der Mutter beim Vormundschafts- 
gericht, ihr zu der Ausübung der 
elterlichen Gewalt einen Beistand zu 
bestellen. 1695. 
A. der Mutter beim Vormundschafts-- 
gericht, dem Beistande die Verwaltung 
1873 
1889 
A. der unehelichen Mutter darauf, 
daß der Vater den für die ersten 
zu ge- 
des Vermögens des Kindes ganz oder 
teilweise zu übertragen. 1686, 1695. 
drei Monate dem Kinde 
währenden Unterhalt alsbald nach 
der Geburt an die Mutter oder an 
den Vormund zu zahlen und den 
erforderlichen Betrag angemessene Zeit 
vor der Geburt zu hinterlegen hat. 
Ein uneheliches Kind kann auf A. 
seines Vaters durch eine Verfügung 
der Staatsgewalt für ehelich erklärt 
1725, 1726, 1728—1731, 
werden. 
1733. 
A. des unehelichen Kindes beim 
Vormundschaftsgericht, daß dieses die 
von der Mutter verweigerte Ein- 
willigung zur Ehelichkeitserklärung 
ersetze. 
A. auf Bestätigung des Vertrages, 
durch den jemand einen anderen an 
Kindesstatt angenommen hat. 1770. 
Vormundschaft. 
A. des vorübergehend an der Über- 
Ehmcke, Wörterbuch des Bürgerl. Gesetzbuches. 
129 
  
8 
1800 
1818 
1847 
1859 
1904 
1908 
1920 
639 
128 
146 
Antragender 
nahme der Vormundschaft verhindert 
gewesenen Berufenen beim Vor- 
mundschaftsgericht, ihn nach dem 
Wegfalle des Hindernisses an Stelle 
des bisherigen Vormundes als Vor- 
mund zu bestellen. 1861, 1917. 
s. Verwandtschaft 1631. 
A. des Vormundes auf Anordnung 
der Hinterlegung der zum Vermögen 
des Mündels gehörenden Zins- 
Renten= und Gewinnanteilscheine. 
1819. 
A. des Vormundes oder des Gegen- 
vormundes beim Vormundschafts- 
gericht, vor einer von dem letzteren 
zu treffenden Entscheidung Verwandte 
oder Verschwägerte des Mündels zu 
hören. 1862. 
s. Ehe 1304, 1308, 1337. 
A. auf Einsetzung eines Familien= 
rats. 1868, 1905. 
A. auf Einberufung des Familienrats. 
A. des Vormundes auf seine Ent- 
lassung. 1895, 1878. 
A. der zum Vormund bestellten 
Mutter des Mündels auf Bestellung 
eines Gegenvormundes. 1897. 
Die vorläufige Vormundschaft endigt 
mit der Rücknahme oder der rechts- 
kräftigen Abweisung des A. auf 
Entmündigung. 1897. 
A. auf Aufhebung der Pflegschaft. 
Werkvertrag 651 s. Kau77—479. 
Willenserklärung. 
Zur Beurkundung eines Vertrages 
ist zunächst der A. und sodann die 
Annahme des A. zu beurkunden. 
Antragender. 
Vertrag. 
Der Antrag auf Schließung eines 
Vertrages erlischt, wenn er dem A. 
gegenüber abgelehnt oder wenn er 
nicht diesem gegenüber nach den 
§§ 147—149 rechtzeitig angenommen 
wird. 
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