Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Abgabe 
8 
2202 
156 
1597 
1639 
1662 
1706 
1716 
164 
1803 
1883 
116 
Person des Testamentsvollstreckers 
2199, 2228. 
. bezüglich der Annahme oder Ab- 
lehnung des Amtes eines Testa- 
1“ 
mentsvollstreckers. 2228. 
Verein- 
A. der Willenserklärung einem Verein 
gegenüber. 
Vertrag. 
A. eines ÜUbergebots hat Erlöschen 
des Gebots zur Folge. 
Verwandtschaft. 
A. der Erklärung der Anfechtung der 
Ehelichkeit eines Kindes. 1599. 
s. Vormundschaft 1803. 
A. der Erklärung: 
1. des Verzichts auf die Nutznießung 
an dem Vermögen des Kindes; 
2. durch welche einem unehelichen 
Kinde der Name des Ehemannes 
der Mutter erteilt wird; 
3. der Einwilligung dazu, daß dem 
Kinde der Name des Ehemannes 
der Mutter erteilt werde; 
Unfähigkeit zur A. einer Erklärung: 
1. über die Einwilligung zur Ehe- 
lichkeitserklärung. 1735; 
2. über die Annahme an Kindesstatt. 
1756. 
Vollmacht. 
A. einer Willenserklärung 
a) im Namen des Vertretenen; 
b) gegenüber dem Vertreter desjenigen, 
dem gegenüber sie abzugeben wäre. 
Vormundschaft. 
Unfähigkeit zur A. einer Erklärung 
über die Zustimmung zu einer Ab- 
weichung von Anordnungen, die be- 
züglich einer unentgeltlichen Zu- 
wendung an den Mündel getroffen 
sind. 1917. 
Dauernde Verhinderung an der A. 
einer Erklärung über die Anerkennung 
der Vaterschaft. 
Willenserklärung. 
A. der Willenserklärung dem gegen- 
6 
  
–[ 
  
8 
117 
118 
119 
121 
123 
130 
132 
732 
1378 
1048 
586 
Abgang 
über, der den Vorbehalt des Er- 
klärenden, das Erklärte nicht zu wollen, 
kennt. 
Nur zum Schein geschehene A. einer 
Willenserklärung. 
A. einer nicht ernstlich gemeinten 
Willenserklärung in der Erwartung, 
der Mangel der Ernstlichkeit werde 
nicht verkannt werden. 122. « 
A. einer irrtümlichen Willenserklärung. 
120, 121, 122. 
Wenn seit A. der Willenserklärung 
30 Jahre verstrichen sind, ist An- 
fechtung ausgeschlossen. 124. 
Durch arglistige Täuschung oder 
Drohung widerrechtlich erzwungene A. 
einer Willenserklärung. 124. 
A. einer Willenserklärung in der 
Abwesenheit des anderen. 
Tod des Erklärenden nach der A. 
der Willenserklärung. 
Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden 
nach der A. der Willenserklärung. 
A. der Willenserklärung: 
1. der Behörde gegenüber 131; 
2. dem Geschäftsunfähigen gegenüber; 
3. der in der Geschäftsfähigkeit be- 
schränkten Person gegenüber. 
Unkenntnis über die Person des- 
jenigen, dem die Willenserklärung 
abzugeben ist. 
Abgang. 
Gesellschaft 731, 738 sf. Be- 
nutzung — Gesellschaft. 
Güterrechfk 1525 sf. Nießbrauch 
1048. 
Nießbrauch s. Berechtigung — 
Nießbrauch. 
Pacht. 
Wird ein Grundstück samt Inventar 
verpachtet, so liegt dem Pächter die 
Erhaltung der einzelnen Inventar- 
stücke ob. 
Der Verpächter ist verpflichtet, In- 
ventarstücke, die infolge eines von
	        
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