Anweisung
8
701
644,
615,
□—.
1359
Art.
70
*?
96
708
831
Hat der Käufer eine besondere. A.
über die Art der Versendung erteilt
und weicht der Verkäufer ohne
dringenden Grund von der A. ab,
so ist der Verkäufer dem Käufer für
den daraus entstehenden Schaden
verantwortlich. 451.
Sachen 702, 703 s. Bestellung
— Sachen.
Werkvertrag.
646, 651 s. Kauf 447.
646 s. Besteller — Werkoertrag.
Anweisungsempfänger.
Anweisung 784—792 f. An-
weisung — Anweisung.
Anwendung.
Ehe.
A. von Sorgfalt:
bei Erfüllung der sich aus dem
ehelichen Verhältnis ergebenden
Verpflichtungen.
Einführungsgesetz.
Die A. eines ausländischen Gesetzes
ist ausgeschlossen, wenn die A. gegen
die guten Sitten oder gegen den
Zweck eines deutschen Gesetzes ver-
stoßen würde.
Unter Zustimmung des Bundesrats
kann durch Anordnung des Reichs-
kanzlers bestimmt werden, daß gegen
einen ausländischen Staat sowie
dessen Angehörige und ihre Rechts-
nachfolger ein Vergeltungsrecht zur
A. gebracht wird.
s. Handlung 831.
Gesellschaft.
A. von Sorgfalt:
bei Erfüllung der dem Gesellschafter
obliegenden Verpflichtungen.
Handlung.
Der Auftraggeber haftet nicht für
den Schaden, welchen der Beauftragte
angerichtet hat, wenn er nachweist,
daß er bei der Auswahl des Beauf-
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2196
690
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1800
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Anwesenheit
tragten und bei allen sonst in Betracht
kommenden Umständen die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt beobachtet hat
oder wenn der Schaden auch bei A.
dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
832, 834, 840.
Leistung.
Wer nur für diejenige Sorgfalt ein-
zustehen hat, welche er in eigenen
Angelegenheiten anzuwenden pflegt,
ist von der Haftung wegen grober
Fahrlässigkeit nicht befreit.
Testament.
A. von Sorgfalt bei Verwaltung der
Erbschaft. 2136.
Erfolglose A. der gegen einen zur
Vollziehung einer Auflage rechtskräftig
verurteilten Beschwerten zulässigen
Zwangsmittel, ermächtigt den Be-
rechtigten die Herausgabe dessen zu
verlangen, das zur Vollziehung der
Auflage hätte verwendet werden
müssen.
Verwahrung.
A. von Sorgfalt bei Aufbewahrung
hinterlegter Sachen.
Verwandtschaft.
A. angemessener Zuchtmittel gegen ein
Kind.
Vormundschaft s. Verwandtschaft
1631.
Anwesender.
Vertrag.
Der einem A. gemachte Antrag auf
Schließung eines Vertrages kann nur
sofort angenommen werden.
Anwesenkelit.
Ehe.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, daß
die Verlobten vor einem Standes-
beamten persönlich und bei gleichzeitiger
A. erklären, die Ehe miteinander ein-
gehen zu wollen.