Aufnahme
%
19600
2002
2005
2270
1528
1035
2314
handlung kann durch A. des Ver-
pflichteten in eine Krankenanstalt ge-
währt werden. 619.
Einführungsgesetz.
s. Dienstvertrag 8 617.
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen
Vorschriften, nach welchen bei Schuld-
verschreibungen auf den Inhaber, die
der Bundesstaat oder eine ihm an-
gehörende Körperschaft, Stiftung oder
Anstalt des öffentlichen Rechtes aus-
stellt, die Gültigkeit der Unterzeichnung
von der Beobachtung einer besonderen
Form abhängt, auch wenn eine solche
Bestimmung in die Urkunde nicht auf-
genommen ist.
Die Landesgesetze können die Zu-
ständigkeit des Nachlaßgerichts zur
A. des Inventars ausschließen.
Is. Erbvertrag § 2276, Testament
88 2240, 2245.
Erbe.
A. eines Nachlaßverzeichnisses.
A. des Inventars bezüglich des Nach-
lasses. 2003—2005, 2013.
A. einer nicht bestehenden Nachlaß-
verbindlichkeit in das Inventar. 2013.
Erbvertrag s. Testament 2240
2245.
s. Testament 2260.
Güterrecht.
A. eines Verzeichnisses über den Be-
stand des eingebrachten Gutes
a) bei gesetzlichem Güterrecht,
b) bei Errungenschaftsgemeinschaft.
s. Nießbrauch 1035.
Nießbrauch.
A- eines Verzeichnisses von einem
Inbegriff von Sachen.
Pflichtteil.
Der Pflichtteilsberechtigte kann ver-
langen, daß er bei der A. des ihm
nach § 260 vorzulegenden Verzeich-
nisses der Nachlaßgegenstände zu-
gezogen, daß der Wert der Nachlaß-
gegenstände ermittelt und daß das
162
8
701
793
z2121
2215
2240
2260
196
1640
1643
1802
Aufnahme
Verzeichnis durch die zuständige Be-
hörde oder durch einen zuständigen
Beamten oder Notar aufgenommen
wird.
Sachen.
Gastwirte, welchegewerbsmäßig Fremde
zur Beherbergung aufnehmen, haben,
mit gewissen Beschränkungen, für die
eingebrachten Sachen des Fremden zu
haften. 702, 703.
Schuldverschreibung.
Die Gültigkeit der Unterzeichnung
einer Schuldverschreibung auf den In-
haber kann durch eine in die Urkunde
aufgenommene Bestimmung von der
Beobachtung einer besonderen Form
abhängig gemacht werden.
Testament.
A. eines Verzeichnisses von den Erb-
schaftsgegenständen.
A. eines Verzeichnisses der der Ver-
waltung des Testamentsvollstreckers
unterliegenden Nachlaßgegenstände.
2220.
A. eines Protokolls über die Errichtung
des Testamentes. 2245, 2246, 2249,
2250.
A. eines Protokolls über Eröffnung
eines Testamentes.
Verjährung.
In zwei Jahren verjähren die An-
sprüche:
31.
12. derjenigen, welche Personen zur
Verpflegung oder zur Erziehung
aufnehmen, für Leistungen und
Aufwendungen der in Nr. 11
bezeichneten Art. 201.
Verwandtschaft.
A. eines Verzeichnisses von dem Ver-
mögen des Kindes. 1667, 1670,
1692, 1760.
s. Vormundschaft 1822.
Vormundschaft.
A. eines Verzeichnisses von dem Ver-
mögen des Mündels.