Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Erster Band. (1)

Ablauf 
8 
1170 
1171 
1188 
140, 
154 
158 
466 
467. 
483 
503 
oder durch anderweitige Hypotheken- 
bestellung beseitigt worden ist. 1135. 
Im Falle des § 1169 kann das Auf- 
gebotsverfahren gegen den unbekannten 
Oypothekengläubiger eingeleitet werden, 
wenn seit der letzten sich auf die Hypo- 
thek beziehenden Eintragung zehn Jahre 
verstrichen sind und das Recht des 
Gläubigers nicht gemäß § 208 an- 
erlannt ist. Besteht für die Forderung 
eine nach dem Kalender bestimmte 
Zahlungszeit, so beginnt die Frist 
nicht vor dem A. des Zahlungstages. 
1175, 1188. 
Mit dem A. von 30 Jahren nach 
der Erlassung des Ausschlußurteils 
erlischt das Recht des Gläubigers auf 
den hinterlegten Betrag. 
s. Schuldverschreibung 801. 
Kauf. 
443, 445 s. Vertrag 325, 327. 
s. Vertrag 325. 
s. Vollmacht 177. 
Ist für die Erklärung der Wandelung 
eine Frist bestimmt, so kann die 
Wandelung nur bis zum A. der Frist 
verlangt werden. 480, 481. 
480, 481 s. Vertrag 354. 
Die Gewährfrist beginnt mit dem A. 
des Tages, an welchem die Gefahr 
auf den Käufer übergeht. 492, 481. 
Der Käufer verliert die ihm wegen 
des Mangels zustehenden Rechte, wenn 
er nicht spätestens zwei Tage nach A. 
der Gewährfrist oder, falls das Tier 
vor A. der Gewährfrist getötet worden 
oder verendet ist, nach dem Tode des 
Tieres den Mangel dem Verkäufer 
anzeigt 481, 492. 
Das Wiederkaufsrecht kann 
bei Grundstücken nur bis zum A. 
von 30 Jahren, bei anderen Gegen- 
ständen bis zum A. von 3 Jahren 
nach der Vereinbarung des Vor- 
behalts ausgeübt werden. 
18 
  
8# 
510 
604 
247 
250 
Ablauf 
Das Vorkaufsrecht kann 
bei Grundstücken nur bis zum A. 
von 2 Monaten, bei anderen Gegen- 
ständen nur bis zum A. einer 
Woche nach dem Empfang der 
Mitteilung vom Inhalt des Kauf- 
vertrages ausgeübt werden. 
Leihe s. Berechtigung — Leihe. 
Leistung. 
Ist ein höherer Zinssatz als sechs vom 
Hundert für das Jahr vereinbart, so 
kann der Schuldner nach dem A. von 
sechs Monaten das Kapital unter Ein- 
haltung einer Kündigungsfrist von 
sechs Monaten kündigen. 
Der Gläubiger kann dem Ersatz- 
pflichtigen zur Herstellung eines 
früheren Zustandes eine angemessene 
Frist mit der Erklärung bestimmen, 
264 
280 
283 
I 
551 
561 
564 
568 
daß er die Herstellung nach dem A. 
der Frist ablehne. Nach dem A. der 
Frist kann der Gläubiger den Ersatz 
in Geld verlangen, wenn nicht die 
Herstellung rechtzeitig erfolgt; der An- 
spruch auf die Herstellung ist aus- 
geschlossen. 
Ist der wahlberechtigte Gläubiger im 
Verzuge, so kann der Schuldner ihn 
unter Bestimmung einer angemessenen 
Frist zur Vornahme der Wahl auf- 
fordern. Mit dem A. der Frist geht 
das Wahlrecht auf den Schuldner 
über, wenn nicht der Gläubiger recht- 
zeitig die Wahl vornimmt. 
283, 286 s. Vertrag 354, 355. 
s. Frist — Leistung. 
Miete. 
Nach Zeitabschnitten bemessener Miet- 
zins ist nach A. der einzelnen Zeit- 
abschnitte zu entrichten. 
s. Frist — Miete. 
Das Mietverhältnis endigt mit dem 
A. der Zeit, für die es eingegangen 
ist. 565. 
s. Frist — Miete.
	        
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