Ablauf
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1170
1171
1188
140,
154
158
466
467.
483
503
oder durch anderweitige Hypotheken-
bestellung beseitigt worden ist. 1135.
Im Falle des § 1169 kann das Auf-
gebotsverfahren gegen den unbekannten
Oypothekengläubiger eingeleitet werden,
wenn seit der letzten sich auf die Hypo-
thek beziehenden Eintragung zehn Jahre
verstrichen sind und das Recht des
Gläubigers nicht gemäß § 208 an-
erlannt ist. Besteht für die Forderung
eine nach dem Kalender bestimmte
Zahlungszeit, so beginnt die Frist
nicht vor dem A. des Zahlungstages.
1175, 1188.
Mit dem A. von 30 Jahren nach
der Erlassung des Ausschlußurteils
erlischt das Recht des Gläubigers auf
den hinterlegten Betrag.
s. Schuldverschreibung 801.
Kauf.
443, 445 s. Vertrag 325, 327.
s. Vertrag 325.
s. Vollmacht 177.
Ist für die Erklärung der Wandelung
eine Frist bestimmt, so kann die
Wandelung nur bis zum A. der Frist
verlangt werden. 480, 481.
480, 481 s. Vertrag 354.
Die Gewährfrist beginnt mit dem A.
des Tages, an welchem die Gefahr
auf den Käufer übergeht. 492, 481.
Der Käufer verliert die ihm wegen
des Mangels zustehenden Rechte, wenn
er nicht spätestens zwei Tage nach A.
der Gewährfrist oder, falls das Tier
vor A. der Gewährfrist getötet worden
oder verendet ist, nach dem Tode des
Tieres den Mangel dem Verkäufer
anzeigt 481, 492.
Das Wiederkaufsrecht kann
bei Grundstücken nur bis zum A.
von 30 Jahren, bei anderen Gegen-
ständen bis zum A. von 3 Jahren
nach der Vereinbarung des Vor-
behalts ausgeübt werden.
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8#
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247
250
Ablauf
Das Vorkaufsrecht kann
bei Grundstücken nur bis zum A.
von 2 Monaten, bei anderen Gegen-
ständen nur bis zum A. einer
Woche nach dem Empfang der
Mitteilung vom Inhalt des Kauf-
vertrages ausgeübt werden.
Leihe s. Berechtigung — Leihe.
Leistung.
Ist ein höherer Zinssatz als sechs vom
Hundert für das Jahr vereinbart, so
kann der Schuldner nach dem A. von
sechs Monaten das Kapital unter Ein-
haltung einer Kündigungsfrist von
sechs Monaten kündigen.
Der Gläubiger kann dem Ersatz-
pflichtigen zur Herstellung eines
früheren Zustandes eine angemessene
Frist mit der Erklärung bestimmen,
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280
283
I
551
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568
daß er die Herstellung nach dem A.
der Frist ablehne. Nach dem A. der
Frist kann der Gläubiger den Ersatz
in Geld verlangen, wenn nicht die
Herstellung rechtzeitig erfolgt; der An-
spruch auf die Herstellung ist aus-
geschlossen.
Ist der wahlberechtigte Gläubiger im
Verzuge, so kann der Schuldner ihn
unter Bestimmung einer angemessenen
Frist zur Vornahme der Wahl auf-
fordern. Mit dem A. der Frist geht
das Wahlrecht auf den Schuldner
über, wenn nicht der Gläubiger recht-
zeitig die Wahl vornimmt.
283, 286 s. Vertrag 354, 355.
s. Frist — Leistung.
Miete.
Nach Zeitabschnitten bemessener Miet-
zins ist nach A. der einzelnen Zeit-
abschnitte zu entrichten.
s. Frist — Miete.
Das Mietverhältnis endigt mit dem
A. der Zeit, für die es eingegangen
ist. 565.
s. Frist — Miete.