Wahrscheinlichkeit
8
252
2003
1912
127
Wahrscheinlichkeit.
Leistung.
Der zu ersetzende Schaden umfaßt
auch den entgangenen Gewinn. Als
entgangen gilt der Gewinn, welcher
nach dem gewöhnlichen Laufe der
Dinge oder nach den besonderen Um-
ständen, insbesondere nach den ge-
troffenen Anstalten und Vorkehrungen,
mit W. erwartet werden konnte.
Wahrung.
Erbe.
W. der Innventarfrist s. Erbe —
Erbe.
Vormundschaft.
W. der künftigen Rechte einer Leibes-
frucht s. Pflegschaft — Vormund-
schaft.
Willenserklärung.
W. der Form eines Rechtsgeschäfts
s. Willenserklärung — Millens-
erkärung.
Währung s. auch Reichswährung.
244
Art.
17##
75
6
Leistung.
Zahlung einer in ausländischer W.
ausgedrückten Geldschuld im Inland
s. Leistung — Leistung.
Waise.
Einführungsgesetz.
Der § 16 Abs. 2 des G., betreffend
die Fürsorge für die Witwen und W.
der Reichsbeamten der Civilverwaltung,
vom 20. April 1881 (Reichs-Gesetzbl.
S. 85) wird aufgehoben.
Der § 18 Abs. 2 des G., betreffend
die Fürsorge für die Witwen und W.
von den Angehörigen des Reichsheeres
und der Kaiserlichen Marine, vom
17. Juni 1887 (Reichs-Gesetzbl. S.
237) wird aufgehoben.
Der § 8 Abs. 2 des G., betreffend
die Fürsorge für die Witwen und W.
der Personen des Soldatenstandes des
172 —
Art.
F
707
1038
2123
Art.
S
*“
462
463
466
468
469
470
Wandelung
Reichsheeres und der Kaiserlichen
Marine vom Feldwebel abwärts, vom
13. Juni 1895 (Reichs-Gesetzbl. S.
261) wird aufgehoben.
Waisengeld.
Einführungsgesetz s. E.G. — E.G.
Wald.
Einführungsgesetz s. E.O. — E.G.
Nießbrauch.
Nießbrauch an einem W. s. Niess-
brauch — Nießbrauch.
Testament.
Bewirtschaftung eines zur Erbschaft
gehörenden W. f(. Erblasser —
Testament.
Waldgenossenschaft.
Einführungsgesetz s.E.G. — E.G.
Waldgrundstück.
Einführungsgesetz s.E.G. —E.G.
Wandelung.
Kauf.
Wegen eines Mangels, den der Ver-
käufer nach den Vorschriften der
§§ 459, 460 zu vertreten hat, kann
der Käufer Rückgängigmachung des
Kaufes (W.) oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen.
464, 481.
Ansprus des Käufers auf W.:
. wegen Mangels der zugesicherten
Eigenschaft der gekauften Sache.
477, 478;
2. innerhalb einer bestimmten Frist.
477, 478;
3. wegen Mangels der zugesicherten
Größe des gekauften Grundstücks.
477, 478;
4. in Ansehung einzelner mangel-
hafter Sachen. 471, 477, 478;
5. wegen eines Mangels der Haupt-
sache und Nebensache. 477, 478;