Unzulässigkeit
8
774
1318
1336
1343
1358
1360
1567
1580
906
980
1005
Bürgschaft.
Soweit der Bürge den Gläubiger be-
friedigt, geht die Forderung des
Gläubigers gegen den Hauptschuldner
auf ihn über. Der Übergang kann
nicht zum Nachteile des Gläubigers
geltend gemacht werden. Einwendungen
des Hauptschuldners aus einem zwischen
ihm und dem Bürgen bestehenden
Rechtsverhältnisse bleiben unberührt.
Mitbürgen haften einander nur
nach 8 426. 776.
Ehe.
U. der Zuziehung von Minderjährigen
und Personen, die der bürgerlichen
Ehrenrechte für verlustig erklärt sind,
als Zeugen der Eheschließung s. Ehe
— EChe.
Die Anfechtung der Ehe kann nicht
durch einen Vertreter erfolgen. 1337.
Die Nichtigkeit einer anfechtbaren Ehe,
die im Wege der Klage angefochten
worden ist, kann, solange nicht die Ehe
für nichtig erklärt oder aufgelöst ist,
nicht anderweit geltend gemacht werden.
Die Zustimmung sowie die Kündigung
eines von der Frau einem Dritten
gegenüber eingegangenen Rechtsver-
hältnisses kann nicht durch einen Ver-
treter des Mannes erfolgen.
s. Verwandtschaft 1614.
Ehescheidung.
U. der Ehescheidung wegen böslicher
Verlassung, wenn die Voraussetzungen
für die öffentliche Zustellung am
Schlusse der mündlichen Verhandlung,
auf die das Urteil ergeht, nicht mehr
bestehen s. Ehe — Ehescheidung.
s. Kind — Verwandtschaft 1607.
Eigentum.
Die Zuführung von Einwirkungen
auf ein fremdes Grundystück durch eine
besondere Leitung ist unzulässig.
U. der Versteigerung einer gefundenen
Sache s. Eigentum — Eigentum.
s. Besitz — Besitz 867.
119
Art.
72.
96
776
779
767
50“
8
1014
1947
1950
1958
2000,
2382
2276
2278
2282
2290
Unzulässigkeit
Einführungsgesetz.
75. —, 67. 67,. 776. 765., 7075.
—T·“
s. Ehe § 1358.
s. Schuldverhältnis § 377.
s. Testament §§ 2234—2236.
s. Testament §§ 2234—2237.
s. Ehe — Ehescheidung § 1567.
Erbbaurecht.
Die Beschränkung des Erbbaurechts
auf einen Teil eines Gebäudes, ins-
besondere ein Stockwerk, ist unzulässig.
Erbe.
Die Annahme und die Ausschlagung
einer Erbschaft können nicht unter
einer Bedingung oder einer Zeitbe-
stimmung erfolgen.
Die Annahme und die Ausschlagung
einer Erbschaft können nicht auf einen
Teil der Erbschaft beschränkt werden.
Vor der Annahme der Erbschaft kann
ein Anspruch, der sich gegen den
Nachlaß richtet, nicht gegen den Erben
gerichtlich geltend gemacht werden.
1960.
2011, 2012 U. der Bestimmung einer
Inventarfrist s. Erbe — Erbe.
Erbschaftskauf.
Die Haftung des Käufeis der Erb-
schaft den Gläubigern gegenüber kann
nicht durch Vereinbarung zwischen
dem Käufer und dem Verkäufer aus-
geschlossen oder beschränkt werden.
Erbvertrag.
s. Testament 2234—2237.
Andere Verfügungen als Erbein-
setzungen, Vermächtnisse und Auflagen
können in einem Erbvertrage nicht
getroffen werden.
Die Anfechtung eines Erbvertrages
kann nicht durch einen Vertreter des
Erblassers erfolgen.
U. der Aufhebung eines Erboertrages
oder einer einzelnen vertragsmäßigen
Verfügung s. Erbvertrag — Erb-
vertrag.