Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Unzulässigkeit 
8 
2296 
733 
1433 
1437 
1484 
1508 
1516 
1143 
1150 
1164 
1176 
Der Rücktritt von einer vertrags- 
mäßigen Verfügung kann nicht durch 
einen Vertreter erfolgen. 
Gesellschaft. 
Für Einlagen, die in der Leistung 
von Diensten oder in der Überlassung 
der Benutzung eines Gegenstandes 
bestanden haben, kann bei der Aus- 
einandersetzung nicht Ersatz verlangt 
werden. 731. 
Güterrecht. 
Der Güterstand der Ehegatten kann 
nicht durch Verweisung auf ein nicht 
mehr geltendes oder auf ein aus- 
ländisches Gesetz bestimmt werden. 
Ein Ehevertrag, durch den die a. 
Gütergemeinschaft vereinbart oder auf- 
gehoben wird, kann nicht durch einen 
g. Vertreter geschlossen werden. 1508. 
s. Erbe 1947, 1950. 
Auf einen Ehevertrag, durch welchen 
die Fortsetzung der Gütergemeinschaft 
ausgeschlossen oder die Ausschließung 
aufgehoben wird, finden die Vor- 
schriften des § 1437 Anwendung. 
1518. 
Die Zustimmung zu einer Verfügung, 
die die f. Gütergemeinschaft betrifft, 
kann nicht durch einen Vertreter er- 
teilt werden. 1518. 
Hypothek. 
s. Bürgschaft 774. 
s. Leistung 268. 
U. des Eigentümers, die Hypothek, 
soweit sie auf ihn übergegangen ist, 
zum Nachteile der Hypothek des 
Schuldners geltend zu machen s. 
Hypothek — Hypothek. 
Liegen die Voraussetzungen der 
SS 1163, 1164, 1168, 1172—1175 
nur in Ansehung eines Teilbetrags 
der Hypothek vor, so kann die auf 
Grund dieser Vorschriften dem Eigen- 
tümer oder einem der Eigentümer 
oder dem persönlichen Schuldner zu- 
fallende Hypothek nicht zum Nachteile 
–¼l. 
120 
  
  
8 
1182 
Unzulässigleit 
der dem Gläubiger verbleibenden 
Hypothek geltend gemacht werden. 
Soweit im Falle einer Gesamt- 
hypothek der Eigentümer des Grund- 
stücks, aus dem der Gläubiger be- 
friedigt wird, von dem Eigentümer 
eines der anderen Grundstücke oder 
einem Rechtsvorgänger dieses Eigen- 
tümers Ersatz verlangen kann, geht 
die Hypothek an dem Grundstücke 
dieses Eigentümers auf ihn über. 
268 
656 
559. 
Die Hypothek kann jedoch, wenn der 
Gläubiger nur teilweise befriedigt 
wird, nicht zum Nachteile der dem 
Gläubiger verbleibenden Hypothek 
und, wenn das Grundstück mit einem 
im Range gleich= oder nachstehenden 
Rechte belastet ist, nicht zum Nach- 
teile dieses Rechtes geltend gemacht 
werden. 
Leistung. 
Der Übergang der Forderung auf 
einen Dritten, der den Gläubiger 
befriedigt, kann nicht zum Nachteile 
des Gläubigers geltend gemacht werden. 
Mäklervertrag. 
Durch das Versprechen eines Lohnes 
für den Nachweis der Gelegenheit 
zur Eingehung einer Ehe oder für 
die Vermittelung des Zustande- 
kommens einer Ehe wird eine Ver- 
bindlichkeit nicht begründet. Das 
auf Grund des Versprechens Ge- 
leistete kann nicht deshalb zurück- 
gefordert werden, weil eine Verbind- 
lichkeit nicht bestanden hat. 
Diese Vorschriften gelten auch für 
eine Vereinbarung, durch die der 
andere Teil zum Zwecke der Erfüllung 
des Versprechens dem Mäkler gegen- 
über eine Verbindlichkeit eingeht, ins- 
besondere für ein Schuldanerkenntnis. 
Miete. 
563 U. der Geltendmachung des 
Pfandrechts an der vermieteten Sache 
s. Mlete — Miete.
	        
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