Unzulässigkeit
8
2296
733
1433
1437
1484
1508
1516
1143
1150
1164
1176
Der Rücktritt von einer vertrags-
mäßigen Verfügung kann nicht durch
einen Vertreter erfolgen.
Gesellschaft.
Für Einlagen, die in der Leistung
von Diensten oder in der Überlassung
der Benutzung eines Gegenstandes
bestanden haben, kann bei der Aus-
einandersetzung nicht Ersatz verlangt
werden. 731.
Güterrecht.
Der Güterstand der Ehegatten kann
nicht durch Verweisung auf ein nicht
mehr geltendes oder auf ein aus-
ländisches Gesetz bestimmt werden.
Ein Ehevertrag, durch den die a.
Gütergemeinschaft vereinbart oder auf-
gehoben wird, kann nicht durch einen
g. Vertreter geschlossen werden. 1508.
s. Erbe 1947, 1950.
Auf einen Ehevertrag, durch welchen
die Fortsetzung der Gütergemeinschaft
ausgeschlossen oder die Ausschließung
aufgehoben wird, finden die Vor-
schriften des § 1437 Anwendung.
1518.
Die Zustimmung zu einer Verfügung,
die die f. Gütergemeinschaft betrifft,
kann nicht durch einen Vertreter er-
teilt werden. 1518.
Hypothek.
s. Bürgschaft 774.
s. Leistung 268.
U. des Eigentümers, die Hypothek,
soweit sie auf ihn übergegangen ist,
zum Nachteile der Hypothek des
Schuldners geltend zu machen s.
Hypothek — Hypothek.
Liegen die Voraussetzungen der
SS 1163, 1164, 1168, 1172—1175
nur in Ansehung eines Teilbetrags
der Hypothek vor, so kann die auf
Grund dieser Vorschriften dem Eigen-
tümer oder einem der Eigentümer
oder dem persönlichen Schuldner zu-
fallende Hypothek nicht zum Nachteile
–¼l.
120
8
1182
Unzulässigleit
der dem Gläubiger verbleibenden
Hypothek geltend gemacht werden.
Soweit im Falle einer Gesamt-
hypothek der Eigentümer des Grund-
stücks, aus dem der Gläubiger be-
friedigt wird, von dem Eigentümer
eines der anderen Grundstücke oder
einem Rechtsvorgänger dieses Eigen-
tümers Ersatz verlangen kann, geht
die Hypothek an dem Grundstücke
dieses Eigentümers auf ihn über.
268
656
559.
Die Hypothek kann jedoch, wenn der
Gläubiger nur teilweise befriedigt
wird, nicht zum Nachteile der dem
Gläubiger verbleibenden Hypothek
und, wenn das Grundstück mit einem
im Range gleich= oder nachstehenden
Rechte belastet ist, nicht zum Nach-
teile dieses Rechtes geltend gemacht
werden.
Leistung.
Der Übergang der Forderung auf
einen Dritten, der den Gläubiger
befriedigt, kann nicht zum Nachteile
des Gläubigers geltend gemacht werden.
Mäklervertrag.
Durch das Versprechen eines Lohnes
für den Nachweis der Gelegenheit
zur Eingehung einer Ehe oder für
die Vermittelung des Zustande-
kommens einer Ehe wird eine Ver-
bindlichkeit nicht begründet. Das
auf Grund des Versprechens Ge-
leistete kann nicht deshalb zurück-
gefordert werden, weil eine Verbind-
lichkeit nicht bestanden hat.
Diese Vorschriften gelten auch für
eine Vereinbarung, durch die der
andere Teil zum Zwecke der Erfüllung
des Versprechens dem Mäkler gegen-
über eine Verbindlichkeit eingeht, ins-
besondere für ein Schuldanerkenntnis.
Miete.
563 U. der Geltendmachung des
Pfandrechts an der vermieteten Sache
s. Mlete — Miete.