Verhalten —
8 rüttung des ehelichen Verhältnisses
verschuldet hat s. Ehe — Ehescheidung.
Art. Einführungsgesetz.
735, -ô0 s. Kind — Verwandtschaft
§ 1666.
76 f. Verein — Verein 8 43.
0 s. Ehe — Ehescheidung § 1568.
8 Erbe.
1981 Auf Antrag eines Nachlaßgläubigers
ist die Nachlaßverwaltung anzuordnen,
wenn Grund zu der Annahme be-
steht, daß die Befriedigung der Nach-
laßgläubiger aus dem Nachlasse durch
das V. oder die Vermögenslage des
Erben gefährdet wird.
Güterrecht.
1391—1394 Verletzung der der Frau bei
g. Güterrecht zustehenden Rechte durch
das V. des Mannes s. Güterrecht
— Güterrecht.
1525 s. Errungenschaftsgemeinschaft
— Güterrecht.
Nießbrauch.
Wird durch das V. des Nießbrauchers
die Besorgnis einer etheblichen Ver-
letzung der Rechte des Eigentümers
begründet, so kann der Eigentümer
Sicherheitsleistung verlangen.
1054 Verletzt der Nießbraucher die Rechte
des Eigentümers in erheblichem Maße
und setzt er das verletzende V. un-
geachtet einer Abmahnung des Eigen-
tümers fort, so kann der Eigentümer die
Anordnung einer Verwaltung nach
§ 1052 verlangen.
Pfandrecht.
Verletzung der dem Verpfänder zu-
stehenden Rechte durch das V. des
Pfandgläubigers s. Pfandrecht —
Pfandrecht.
Pflichtteil s. Ehe — Ehescheidung
1568.
Testament.
2128 Wird durch das V. des Vorerben
oder durch seine ungünstige Ver-
1051
1217
2335
191 —
Verhältnis
§ mäögenslage die Besorgnis einer er-
heblichen Verletzung der Rechte des
Nacherben begründet, so kann der
Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen.
2136.
Verein.
43 Gefährdung des Gemeinwohls durch
gesetzwidriges V. des Vorstandes eines
Vereins s. Verein — Verein.
Verwandtschaft.
s. Ehe — Ehescheidung 1568.
Gefährdung des geistigen oder leib-
lichen Wohles des Kindes durch ehr-
loses oder unsittliches V. des Vaters
s. Kind — Verwandtschaft.
Vormundschaft.
1838 s. Kind — Verwandtschaft 1666.
1850 Verpflichtung des Gemeindewaisen-
rates über das persönliche Ergehen
und V. des Mündels Auskunft zu
erteilen s. Vormundschaft — Vor-
mundschaft.
Gefährdung des Interesses des Mün-
dels durch pflichtwidriges V. des Vor-
mundes s. Vormundschaft — Vor-
mundschaft.
1635
1666
1886
Verhältuis
s. Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis,
Rangverhältnis, Rechtsverhältnis,
Schuldverhältnis, Vertragsverhältnis, Ver-
wandtschaftsverhältnis, Vormundschafts-
verhältnis, Vermögensverhältnis.
8 Besitz.
866 Besitzen mehrere eine Sache gemein-
schaftlich, so findet in ihrem V. zu
einander ein Besitzschutz insoweit nicht
statt, als es sich um die Grenzen des
den Einzelnen zustehenden Gebrauchs
handelt.
Bürgschafts. Gesamtschuldner —
Schuldverhältnis 426.
Dienstvertrag s. Vertrag 347.
Ehe
1308 Vor der Entscheidung über die Ehe-
schließung eines volljährigen Kindes
774
628