Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Verhalten — 
8 rüttung des ehelichen Verhältnisses 
verschuldet hat s. Ehe — Ehescheidung. 
Art. Einführungsgesetz. 
735, -ô0 s. Kind — Verwandtschaft 
§ 1666. 
76 f. Verein — Verein 8 43. 
0 s. Ehe — Ehescheidung § 1568. 
8 Erbe. 
1981 Auf Antrag eines Nachlaßgläubigers 
ist die Nachlaßverwaltung anzuordnen, 
wenn Grund zu der Annahme be- 
steht, daß die Befriedigung der Nach- 
laßgläubiger aus dem Nachlasse durch 
das V. oder die Vermögenslage des 
Erben gefährdet wird. 
Güterrecht. 
1391—1394 Verletzung der der Frau bei 
g. Güterrecht zustehenden Rechte durch 
das V. des Mannes s. Güterrecht 
— Güterrecht. 
1525 s. Errungenschaftsgemeinschaft 
— Güterrecht. 
Nießbrauch. 
Wird durch das V. des Nießbrauchers 
die Besorgnis einer etheblichen Ver- 
letzung der Rechte des Eigentümers 
begründet, so kann der Eigentümer 
Sicherheitsleistung verlangen. 
1054 Verletzt der Nießbraucher die Rechte 
des Eigentümers in erheblichem Maße 
und setzt er das verletzende V. un- 
geachtet einer Abmahnung des Eigen- 
tümers fort, so kann der Eigentümer die 
Anordnung einer Verwaltung nach 
§ 1052 verlangen. 
Pfandrecht. 
Verletzung der dem Verpfänder zu- 
stehenden Rechte durch das V. des 
Pfandgläubigers s. Pfandrecht — 
Pfandrecht. 
Pflichtteil s. Ehe — Ehescheidung 
1568. 
Testament. 
2128 Wird durch das V. des Vorerben 
oder durch seine ungünstige Ver- 
1051 
1217 
2335 
191 — 
  
Verhältnis 
§ mäögenslage die Besorgnis einer er- 
heblichen Verletzung der Rechte des 
Nacherben begründet, so kann der 
Nacherbe Sicherheitsleistung verlangen. 
2136. 
Verein. 
43 Gefährdung des Gemeinwohls durch 
gesetzwidriges V. des Vorstandes eines 
Vereins s. Verein — Verein. 
Verwandtschaft. 
s. Ehe — Ehescheidung 1568. 
Gefährdung des geistigen oder leib- 
lichen Wohles des Kindes durch ehr- 
loses oder unsittliches V. des Vaters 
s. Kind — Verwandtschaft. 
Vormundschaft. 
1838 s. Kind — Verwandtschaft 1666. 
1850 Verpflichtung des Gemeindewaisen- 
rates über das persönliche Ergehen 
und V. des Mündels Auskunft zu 
erteilen s. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft. 
Gefährdung des Interesses des Mün- 
dels durch pflichtwidriges V. des Vor- 
mundes s. Vormundschaft — Vor- 
mundschaft. 
1635 
1666 
1886 
Verhältuis 
s. Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, 
Rangverhältnis, Rechtsverhältnis, 
Schuldverhältnis, Vertragsverhältnis, Ver- 
wandtschaftsverhältnis, Vormundschafts- 
verhältnis, Vermögensverhältnis. 
8 Besitz. 
866 Besitzen mehrere eine Sache gemein- 
schaftlich, so findet in ihrem V. zu 
einander ein Besitzschutz insoweit nicht 
statt, als es sich um die Grenzen des 
den Einzelnen zustehenden Gebrauchs 
handelt. 
Bürgschafts. Gesamtschuldner — 
Schuldverhältnis 426. 
Dienstvertrag s. Vertrag 347. 
Ehe 
1308 Vor der Entscheidung über die Ehe- 
schließung eines volljährigen Kindes 
774 
628
	        
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