Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Wiederherstellung — 499 — Wiederverheiratung 
8 Hypothet. Wiederkauf. 
1127 Sind Gegenstände, die der Hypothek Kauf. 
unterliegen, für den Eigentümer oder 497—503 W. s. Kauf — Kauf. 
den Eigenbesitzer des Grundstücks 
unter Versicherung gebracht, so erstreckt Wiederkänufer. 
sich die Hypothek auf die Forderung Kauf. 
gegen den Versicherer. 497—503 Wiederkauf s. Kauf — Kauf. 
Die Haftung der Forderung gegen 
den Versicherer erlischt, wenn der ver- Wiederkaufpreis. 
sicherte Gegenstand wiederhergestellt Kauf. 
oder Ersatz für ihn beschafft ist. 497, 498, 501 s. Kauf — Kauf. 
1130 Ist der Versicherer nach den Ver- 4 
sicherungsbestimmungen nur ver- Wiederkaufsrecht. 
pflichtet, die Versicherungssumme zur Kauf. 
W. des versicherten Gegenstandes ru 497—503 Wiederkauf s. Kauf — Kauf. 
zahlen, so ist eine diesen Bestimmungen 
entsprechende Zahlung an den Ver- Wiederübertragung. 
sicherten dem Hypothekengläubiger Verwandtschaft. 
gegenüber wirksam. 1647 Nach der Aufhebung des Konkurses 
Nießbrauch. über das Vermögen des Vaters kann 
1039, 1046 s. Niessbrauch — Nießbrauch. das Vormundschaftsgericht die Ver- 
Testament. waltung des Vermögens des Kindes 
2133 W. einer zur Erbschaft gehörenden dem Vater wiederübertragen. 
1309 
Art. 
7277 
2006 
2042 
753 
1559 
Sache, aus der der Vorerbe im Über- 
maße Früchte gezogen hat s. Erb- 
lasser — Testament. 
Wiederholung. 
Ehe. 
W. einer Eheschließung s. Ehe — Ehe. 
Einführungsgesetz s. Erbe — 
Erbe § 2006. 
Erbe. 
Wiederholte Leistung des Offen- 
barungseides s. Erbe — Erbe. 
s. Gemeinscbaft — Gemeinschaft 753. 
Gemeinschaft. 
W. des Verkaufs eines gemeinschaft- 
lichen Gegenstandes s. Gemeinschaft 
— Gemeinschaft. 
Güterrecht. 
W. einer Eintragung in das Güter- 
rechtsregister s. Güterrechtsregister 
— Güberrecht. 
  
Wiederverkhelratung. 
Ehe. 
W. einer Frau s. Ehe — Ehe. 
W. desjenigen, der ein minderjähriges 
oder unter seiner Vormundschaft 
stehendes eheliches Kind hat s. Eheo 
— Ehe. 
1348—1352 W. im Falle der Todes- 
erklärung s. Ehe — Ehe. 
Ehescheidung. 
1579, 1581 W. des allein für schuldig er- 
klärten Ehegatten s. khe — Ehe- 
scheidung. 
1581 W. des geschiedenen Ehegatten eines 
allein für schuldig erklärten Ehegatten 
s. Ehe — Ehescheidung. 
Art. 
7159% Einführungsgesetz s. E. G. — E.G. 
8 Güterrecht. 
1493 W. eines in f. Gütergemeinschaft 
lebenden Ehegatten s. Gütergemein- 
schaft — Güterrecht. 
32. 
1313 
1314
	        
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