Woche —
Woche.
8 Dienstvertrag.
617, 621—623 f. Frist — Dienstvertrag.
Art. Einführungsgesetz.
9H s. Frist — Dienstvertrag § 617, Frist
— Geschäftsfähigkeit 8 108.
8 Erbe.
1944, 1954, 1996 - 1998, 2015 s. Frist
— Erbe.
188 Frist s. Frist — Frist.
108 Geschäftsfähigkeit s. Frist —
Geschäftsfähigkeit.
Güterrecht.
1396, 1448, 1487, 1519, 1525 s. Ehefrau
— Güterrecht.
1484 f. Frist — Erbe 1944, 1954.
Kauf.
458 s. Frist — Vollmacht 177.
490, 510 s. Frist — Kauf.
565 Miete 568 f. Frist — Miete.
63 Verein s. Frist — Verein.
Verwandtschaft.
1643, 1690 s. Frist — Vormundschaft 1829.
1715 s. Frist — Verwandtschaft.
177 Vollmacht s. Frist — Vollmacht.
1098 Vorkaufsrecht 1099 s. Frist —
Kauf 510.
Vormundschaft 1829 f. Frist —
Vormundschaft.
1788
Art. Wohl.
756 Einführungsgesetz #ô#t s. Kind
— Verwandtschaft § 1666.
8 Verwandtschaft.
1666 Gefährdung des geistigen oder leib-
lichen W. des Kindes s. Kind —
Verwandtschaft.
Vormundschaft s. Kind — Ver-
wandtschaft 1666.
1838
Wohngebäude.
Pacht.
582 Ausbesserung von W. während der
Pachtzeit s. Pacht — Pacht.
522 —
Wohnsitz
§ Wohnort s. auch Wohnsitz.
Ehe.
1354 Der Mann bestimmt insbesondere
W. und Wohnung. 1356.
Miete s. Miete — Miete.
Pacht s. Miete — Miete 570.
570
596
Wohnraum s. auch Wohnung.
Besitz.
865 Die Vorschriften der 88 858—864
gelten auch zu Gunsten desjenigen,
welcher nur einen Teil einer Sache,
insbesondere abgesonderte W. oder
andere Räume, besitzt.
Dienstvertrag.
Sorge für den W.= und Schlafraum
des zur Dienstleistung Verpflichteten
s. Dienstvertrag — Dienstvertrag.
Art. Einführungsgesetz.
H s. Dienstvertrag — Dienstvertrag
8 018.
8 Miete.
580 Die Vorschriften über die Miete von
Grundstücken gelten auch für die
Miete von W. und anderen Räumen.
570.
Pacht s. Miete — Miete 570.
618
596
Wohnsitz.
Bürgschaft.
772 Besteht die Bürgschaft für eine Geld-
forderung, so muß die Zwangsvoll=
streckung in die beweglichen Sachen
des Hauptschuldners an seinem W.
und, wenn der Hauptschuldner an
einem anderen Orte eine gewerbliche
Niederlassung hat, auch an diesem
Orte, in Ermangelung eines W. und
einer gewerblichen Niederlassung an
seinem Aufenthaltsorte versucht werden.
... 777.
773 Die Einrede der Vorausklage ist aus-
2. wenn die Rechtsverfolgung gegen
den Hauptschuldner infolge einer