Zeit
8
1158
1171
1188
438
440,
452
gegenüber erfolgte Kündigung des
Eigentümers gegen sich gelten lassen,
es sei denn, daß die Übertragung zur
Z. der Kündigung dem Eigentümer
bekannt oder im Grundbuch eingetragen
ist. 1185.
s. Schuldverhältnis 404.
. Frist — Hypothek.
s. Frist — Schuldverschreibung 801.
Kauf.
Übernimmt der Verkäufer einer Forde-
rung die Haftung für die Zahlungs-
fähigkeit des Schuldners, so ist die
Haftung im Zweifel nur auf die
Zahlungsfähigkeit zur Z. der Ab-
tretung zu beziehen. 445.
454 s. Frist — Vertrag 325.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf-
preis von dem Zeitpunkt an zu ver-
zinsen, von welchem an die Nutzungen
des gekauften Gegenstandes ihm ge-
bühren, sofern nicht der Kaufpreis
gestundet ist.
s. Schuldverhältnis 383.
Der Verkäufer einer Sache haftet dem
Käufer dafür, daß sie zu der Z., zu
welcher die Gefahr auf den Käufer
übergeht, nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglich-
keit zu dem gewöhnlichen oder dem
nach dem Vertrage vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes
oder der Tauglichkeit kommt nicht in
Betracht.
Der Verkäufer haftet auch dafür,
daß die Sache zur Z. des Üüberganges
der Gefahr die zugesicherten Eigen-
schaften hat. 460, 462, 481.
540
463 Fehlt der verkauften Sache zur Z.
k#des Kaufes eine zugesicherte Eigen-
schaft, so kann der Käufer statt der
Wandelung oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Das Gleiche gilt, wenn
der Minderung
8
467
471
472
473
480
484
501
Zeit
der Verkäufer einen Fehler arglistig
verschwiegen hat. 464, 481.
s. Vertrag 347.
Findet im Falle des Verkaufs mehrerer
Sachen für einen Gesamtpreis die
Wandelung nur in Ansehung einzelner
Sachen statt, so ist der Gesamtpreis
in dem Verhältnisse herabzusetzen, in
welchem zur Z. des Verkaufs der
Gesamtwert der Sachen in mangel-
freiem Zustande zu dem Werte der
von der Wandelung nicht betroffenen
Sachen gestanden haben würde. 473,
481.
Bei der Minderung ist der Kaufpreis
in dem Verhältnisse herabzusetzen, in
welchem zur Z. des Verkaufs der
Wert der Sache in mangelfreiem Zu-
stande zu dem wirklichen Werte ge-
standen haben würde.
473, 481.
Sind neben dem in Geld festgesetzten
Kaufpreise Leistungen bedungen, die
nicht vertretbare Sachen zum Gegen-
stande haben, so sind diese Leistungen
in den Fällen der 8§§ 471, 472 nach
dem Werte zur Z. des Verkaufs in
Geld zu veranschlagen 481.
Fehlt, einer nur der Gattung nach
bestimmten verkauften Sache zu der
Z., zu welcher die Gefahr auf den
Käufer übergeht, eine zugesicherte Eigen-
schaft oder hat der Verkäufer einen
Fehler arglistig verschwiegen, so kann
der Käufer slatt der Wandelung, der
Minderung oder der Lieferung einer
mangelfreien Sache Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. 481.
Zeigt sich an dem gekauften Tiere
ein Hauptmangel innerhalb der Ge-
währfrist, so wird vermutet, daß der
Mangel schon zu der Z. vorhanden
gewesen sei, zu welcher die Gefahr
auf den Käufer übergegangen ist. 481,
492.
Ist als
2 20202
Wiederkaufpreis der