Full text: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Zulässigleit — 572 — 
§ Erbbaurecht. 8 
1012 Ein Grundstück kann in der Weise 
1013 
1944 
belastet werden, daß demjenigen, zu 
dessen Gunsten die Belastung erfolgt, 
daß veräußerliche und vererbliche Recht 
zusteht, auf oder unter der Oberfläche 
des Grundstücks ein Bauwerk zu haben 
(Erbbaurecht). 
Das Erbbaurecht kann auf die Be- 
nutzung eines für das Bauwerk nicht 
erforderlichen Teiles des Grundstücks 
erstreckt werden, wenn sie für die 
Benutzung des Bauwerks Vorteil 
bietet. 
Erbe. 
Die Ausschlagung einer Erbschaft 
kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. 
1954 Ist die Annahme oder die Ausschlagung 
der Erbschaft anfechtbar, so kann die 
Anfechtung nur binnen sechs Wochen 
erfolgen. 
1956 Die Versäumung der Ausschlagungs- 
frist kann in gleicher Weise angefochten 
werden wie die Annahme der Erbschaft. 
1965 Die öffentliche Aufforderung zur An- 
1966 
1970 
1982 
1984 
meldung von Erbrechten darf unter- 
bleiben, wenn die Kosten dem Bestande 
des Nachlasses gegenüber unverhältnis- 
mäßig groß sind. 
Von dem Fiskus als g. Erben und 
gegen den Fiskus als g. Erben kann 
ein Recht erst geltend gemacht werden, 
nachdem von dem Nachlaßgerichte fest- 
gestellt worden ist, daß ein anderer 
Erbe nicht vorhanden ist. 
Die Nachlaßgläubiger können im Wege 
des Aufgebotsverfahrens zur An- 
meldungihrer Forderungen aufgefordert 
werden. 2045. 
Die Anordnung der Nachlaßverwallung 
kann abgelehnt werden, wenn eine 
den Kosten entsprechende Masse nicht 
vorhanden ist. 
Im Falle der Anordnung der Nachlaß- 
verwaltung kann ein Anspruch, der 
sich gegen den Nachlaß richtet, nur 
  
  
1986 
1988 
1995 
2005 
2042 
2062 
2369 
2340 
2345 
2276 
Zulässigkeit 
gegen den Nachlaßverwalter geltend 
gemacht werden. 
Z. der Ausantwortung des Nachlasses 
an die Erben durch den Nachlaß- 
verwalter s. Erbe — Erbe. 
Die Nachlaßverwaltung kann auf- 
gehoben werden, wenn sich ergiebt, 
daß eine den Kosten entsprechende 
Masse nicht vorhanden ist. 
Auf Antrag des Erben kann das 
Nachlaßgericht die Inventarfrist nach 
seinem Ermessen verlängern. 
Ist die Angabe der Nachlaßgegenstände 
unbeabsichtigt unvollständig, so kann 
dem Erben zur Ergänzung eine neue 
Inventarfrist bestimmt werden. 2013. 
s. Gemeinschaft 754, 755. 
Die Anordnung einer Nachlaßverwal- 
tung kann von den Erben nur gemein- 
schaftlich beantragt werden; sie ist 
ausgeschlossen, wenn der Nachlaß 
geteilt ist. 
Erbschein. 
Der Antrag auf Erteilung eines 
gemeinschaftlichen Erbscheines kann von 
jedem der Erben gestellt werden. 
Gehören zu einer Erbschaft, für die 
es an einem zur Erteilung des Erb- 
scheins zuständigen deutschen Nachlaß- 
gerichte fehlt, Gegenstände, die sich 
im Inlande befinden, so kann die 
Erteilung eines Erbscheins für diese 
Gegenstände verlangt werden. 
Erbunwürdigkeit. 
Die Anfechtung des Erbschaftserwerbes 
ist erst nach dem Anfalle der Erbschaft 
zulässig. Einem Nacherben gegenüber 
kann die Anfechtung erfolgen, sobald die 
Erbschaft dem Vorerben angefallen ist. 
Die Anfechtung kann nur innerhalb 
der im § 2082 bestimmten Fristen 
erfolgen. 
. Erblasser — Testament 2082. 
Erbvertrag. 
Ein Erbvertrag kann nur vor einem 
Richter oder vor einem Notar bei
	        
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