Zulassung
8
2015
2084
61
Erbe.
Z. des Antrages auf Erlassung des
Aufgebots der Nachlaßgläubiger s.
Erbe — Erbe.
Testament.
Läßt der Inhalt einer letztwilligen
Verfügung verschiedene Auslegungen
zu, so ist im Zweifel diejenige Aus-
legung vorzuziehen, bei welcher die
Verfügung Erfolg haben kann.
Verein.
Wird die Anmeldung eines Vereins
zur Eintragung zugelassen, so hat
das Amtsgericht sie der zuständigen
Verwaltungsbehörde mitzuteilen.
..... 71.
Verjährung.
196 In zwei Jahren verjähren die An-
202
Art.
206
772
sprüche:
11.
15. solcher Personen, die öffentlich
zur Besorgung gewisser Geschäfte
zugelassen sind s. Verfährung —
Verjährung.
s. Erbe — Erbe 2015.
Zuordnung.
Einführungsgesetz s. E.G.—E.G.
Zurückbehaltung.
Bürgschaft.
Steht dem Gläubiger ein Pfandrecht
oder ein Zurückbehaltungsrecht an
einer beweglichen Sache des Haupt-
schuldners zu, so muß er auch aus
dieser Sache Befriedigung suchen.
Steht dem Gläubiger ein solches Recht
an der Sache auch für eine andere
Forderung zu, so gilt dies nur, wenn
beide Forderungen durch den Wert
der Sache gedeckt werden. 773, 777.
773 Die Einrede der Vorausklage seitens
des Bürgen ist ausgeschlossen:
111.
3. wenn über das Vermögen des
590
—
8
1351
1352
1579
1585
1000
2022
2046
Zurückbehaltung
Hauptschuldners der Konkurs er-
öffnet ist;
wenn anzunehmen ist, daß die
Zwangsvollstreckung in das Ver-
mögen des Hauptschuldners nicht
zur Befriedigung des Gläubigers
führen wird.
In den Fällen der Nr. 3, 4 ist
die Einrede insoweit zulässig, als sich
der Gläubiger aus einer beweglichen
Sache des Hauptschuldners befriedigen
kann, an der er ein Pfandrecht oder
ein Zurückbehaltungsrecht hat; die
Vorschrift des § 772 Abs. 2 Satz 2
findet Anwendung.
Ehe.
s. Ehe — Ehescheidung 1579.
s. Ehescheidung 1585.
Ehescheidung.
Recht des allein für schuldig erklärten
Ehegatten bei der Erfüllung seiner
Unterhaltspflicht dem anderen Ehe-
gatten gegenüber, von den zu seinem
Unterhalte verfügbaren Einkünften
soviel zurückzubehalten, als zu dessen
Bestreitung erforderlich ist s. Ehe —
Ehescheidung.
Steht der Frau nach der Ehescheidung
die Sorge für die Person eines gemein-
schaftlichen Kindes zu und ist eine
erhebliche Gefährdung des Unterhalts
des Kindes zu besorgen, so kann die
Frau den von ihr dem Manne zu
leistenden Beitrag zur eigenen Ver-
wendung für den Unterhalt des Kindes
zurückbehalten.
Eigentum.
Zurückbehaltungsrecht des Besitzers
einer Sache wegen der ihm zu er-
setzenden Verwendungen auf dieselbe;
s. Eigentum — Eigentum.
Erbe.
s. Eigentum — Eigentum 1000.
Ist bei der Auseinandersetzung unter
Miterben eine Nachlaßverbindlichkeit
noch nicht fällig oder ist sie streitig,