Zurückbehaltung
8
320
175
159
Art.
440
323
1421
1055
593
2130
1663
561
Vertrag s. Leistung 274.
Vollmacht.
Das Recht, nach dem Erlöschen der
Vollmacht die Vollmachtsurkunde
zurückzubehalten, steht dem Bevoll-
mächtigten nicht zu.
Zurückbehaltungsrecht
s. Zurückbehaltung.
Zurückbeziehung.
Bedingung.
Z. der an den Eintritt einer Be-
dingung geknüpften Folgen an einen
früheren Zeitpunkt s. Bedingung —
Bedingung.
Zurückbleiben.
Einführungsgesetz s. E. G. — E.G.
Kauf s. Wert — Vertrag 323.
Vertrag s. Wert — Vertrag.
Zurücklassung.
Güterrecht s. Pacht — Pacht
593.
Nießbrauch s. Pacht — Pacht
593.
Pacht.
Verpflichtung des Pächters eines Land-
gutes bei der Beendigung der Pacht
die notwendigen landwirtschaftlichen
Erzeugnisse und den vorhandenen
Dünger zurückzulassen s. Pacht —
Pacht.
Testament s. Pacht — Pacht
593.
Verwandtschaft s. Pacht — Pacht
593.
Zurückschaffung.
Miete.
Verpflichtung des Mieters zur Z.
der ohne Wissen oder unter Wider=
spruch des Vermieters entfernten
592
8
704
Art.
96
8
2015
111
1160
1239
40
237
60
202
333
Zurückweisung
Sachen in das gemietete Grundstück
s. Miete — Miete.
Sachen s. Miete — Miete 561.
Zurückweisung.
Einführungsgesetz s. Geschäfts-
fähigkeit — Geschäftsfähigkeit § 111.
Erbe.
Z. des Antrags auf Erlassung des
Ausschlußurteils gegen einen Nachlaß-
gläubiger s. Erbe — Erbe.
Geschäftsfähigkeit.
Z. eines mit einem Minderjährigen
vorgenommenen Rechtsgeschäfts s.
Gesckäftsfähigkeit — Geschäfts-
fähigkeit.
Hypothek.
Z. der Kündigung der Hypothek oder
der Mahnung s. Uypothek — Hypo-
thek.
Pfandrecht.
Das Gebot des Eigentümers bei der
Versteigerung eines Pfandes darf
zurückgewiesen werden, wenn nicht der
Betrag bar erlegt wird. Das Gleiche
gilt von dem Gebote des Schuldners,
wenn das Pfand für eine fremde
Schuld haftet. 1238, 1245, 1246,
1266.
Schuldverhältnis.
Z. der Kündigung der Forderung
oder einer Mahnung im Falle der
Abtretung der Forderung s. For-
deruang — Schuldverhältnis.
Sicherheitsleistung.
Z. einer Sicherheitsleistung s. Sicher-
Leitsleistung — Sicherheitsleistung.
Verein.
Z. der Anmeloung eines Vereins zur
Eintragung s. Verein — Verein.
Verjährung f. Erbe — Erbe
2015.
Vertrag.
Weist der Dritte das aus dem Ver-
trag erworbene Recht auf eine Leistung
dem Versprechenden gegenüber zurück,