übertragung
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1822
792
1689
1850
nicht Hypotheken, Grundschulden und
Rentenschulden. 1812, 1827.
Der Vormund bedarf der Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts:
. zur Ausstellung einer Schuld-
verschreibung auf den Inhaber
oder zur Eingehung einer Ver-
bindlichkeit aus einem Wechsel
oder einem anderen Papiere, das
durch Indossament übertragen
werden kann. 1812, 1825.
„Ubertragungserklärung.
Anweisung.
Die Erklärung der übertragung einer
Anweisung bedarf der schriftlichen
Form.
Uberwachung.
Verwandtschaft.
Der Beistand hat innerhalb seines
Wirkungskreises die Mutter bei der
Ausübung der elterlichen Gewalt zu
unterstützen und zu überwachen; er
hat dem Vormundschaftsgerichte jeden
Fall, in welchem es zum Einschreiten
berufen ist, unverzüglich anzuzeigen.
1686.
Vormundschaft.
Der Gemeindewaisenrat hat in Unter-
stützung des Vormundschaftsgerichts
darüber zu wachen, daß die Vor-
münder der sich in seinem Bezirk
aufhaltenden Mündel, für die Person
der Mündel, insbesondere für ihre
Erziehung und ihre körperliche
Pflege, pflichtmäßig Sorge tragen.
Er hat dem Vormundschaftsgerichte
Mängel und Pflichtwidrigkeiten, die
er in dieser Hinsicht wahrnimmt, an-
zuzeigen und auf Erfordern über das
persönliche Ergeben und das Verhalten
eines Mündels Auskunft zu erteilen.
Erlangt der Gemeindewaisenrat
Kenntnis von einer Gefährdung des
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2019
720
1473
1156
408
2111
1797
1155
Art.
767
Überzeugung
Vermögens eines Mündels, so hat er
dem Vormundschaftsgericht Anzeige zu
machen.
Uberweisung.
Erbe s. Forderung — Schuld-
verhältnis 408.
Gesellschaft s. Forderung —
Schuldverhältuis 408.
Güterrecht 1524 f. Forderung
— Schuldverhältnis 408.
Hypothek 1158 s. Forderung —
Schuldverhältnis 408.
Schuldverhältnis.
ü. einer bereits abgetretenen For-
derung durch gerichtlichen Beschluß
an einen Dritten s. Forderung —
Schuldverhältnis.
Testament s. Forderung
Schuldverhältnis 408.
Vormundschaft.
Innerhalb des ihm überwiesenen
Wirkungzkreises führt jeder Vormund
die Vormundschaft selbständig.
Uberweisungsbeschluss.
Hypothek.
Ergiebt sich das Gläubigerrecht des
Besitzers des Hypothekenbriefs aus
einer zusammenhängenden, auf einen
eingetragenen Gläubiger zurückführen-
den Reihe von öffentlich beglaubigten
Abtretungserklärungen, so finden die
Vorschriften der § 891—899 in
gleicher Weise Anwendung, wie wenn
der Besitzer des Briefes als Gläu-
biger im Grundbuch eingetragen wäre.
Einer öffentlich beglaubigten Ab-
tretungserklärung steht gleich ein ge-
richtlicher U. und das öffentlich be-
glaubigte Anerkenntnis einer kraft G.
erfolgten Übertragung der Forderung.
1160.
Uberzeugung.
Einführungsgesetz s. Testament
g 2243.
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