e. Art und Nährwert der verabreichten Speisen. 51
Setzte man die Preise für die einzelnen Portionen mit der Gesamtzahl
der in den einzelnen Städten gespeisten Kinder unter Berücksichtigung
der Speisungsdauer für das Schuljahr in Beziehung, so ließen sich die
Gesamtkosten der Schülerspeisungen für die einzelnen Städte und daher
auch für die Gesamtheit dieser Städte berechnen. Dabei muß allerdings
berücksichtigt werden, daß, wie bereits in der Summartabelle zum Ausdrucke
gebracht ist, die Mittel der Schülerspeisungen entweder von Gemeinden
oder privaten Organisationen allein oder von privaten Organisationen
mit Unterstützung der Gemeinden aufgebracht wurden. Aus
der Summartabelle läßt sich berechnen, daß 189 Städte Angaben in
dieser Hinsicht gemacht haben. Für eine noch kleinere Zahl von Städten
jedoch, und zwar für 160, das sind von der Gesamtzahl der Städte
mit Speisungseinrichtungen rund 80 %, sind auch ziffernmäßige Angaben
über den Kostenaufwand gemacht. Alle diese Angaben sind in der nun
folgenden Tabelle X zusammengestellt. -
Tabelle X werden ebenso wie in den meisten vorangegangenen
für reußen und die anderen Bundesstaaten getrennte Angaben gemacht.
esonders auffallende Unterschiede in den einzelnen Gebieten des Reiches
zeigen sich nicht; vielleicht nur einzig die Erscheinung, daß für greußen
die Aufwendungen von Gemeinden und Privatorganisationen zusammen
verhältnismäßig geringer sind als für die anderen Bundesstaaten.
Summiert man die Summen der drei Aufwendungsarten, so ergibt
sich die Gesamtsumme von rund 585000 A pro Jahr. Allerdings muß
nochmals betont werden, daß hier nur 80 % der Städte mit Einrichtungen
für Schülerspeisungen berücksichtigt sind. Diese Summe wäre
jedoch nicht imstande, die Gesamtkosten für diese 80 Städte vollständig
zu decken. Der Rest wird in einer Reihe von Städten durch Bezahlung
von Speisen hereingebracht. Da gerade diese Tatsache, namentlich im
inblick auf Eltern, die nicht unterstützungsbedürftig, aber aus äußeren
ründen außerhäuslich beschäftigt sind, allgemeineres Interesse beanspruchen
dürfte, wurden alle diese Angaben gesammelt und in nachfolgender
Tabelle XI zur Veranschaulichung gebracht.
Nach dieser Zusammenstellung wird also in 22 Städten in größerem
oder geringerem Umfang ein Entgelt verlangt. Hervorzuheben (t daraus
besonders, daß auch Großstädte, wie Stuttgart, Straßburg i. E.
versuchen, von zahlungsfähigen Eltern einen Kostenersatz zu erhalten;
doch ist dieser nur für Straßburg von größerer Bedeutung. Allerdings
handelt es sich hier um die Verabreichung des zweiten Frühstücks.
e) Art und Nährwert der verabreichten Speisen.
Über die Zusammensetzung der Mahlzeiten der Schülerspeisungen,
getrennt nach dem ersten und zweiten Frühstück und dem Mittagessen, sind in
drei Tabellen (Ka, b undc) auf S. 47—49 bereits vielfach Angaben gemacht.
Diese Angaben wollen wir nun zu ergänzen versuchen, soweit Daten
darüber gewonnen werden konnten. Es handelt sich hier um die Frage,
ob die von öffentlicher oder privater Seite gespeisten Kinder Mahlzeiten
erhalten, die nach ihrem Alter und dem dadurch bedingten physiologischen
Bedürfnisse vollkommen oder wenigstens annähernd entsprechen. In
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