Contents : Die Ernährungsverhältnisse der Volksschulkinder.

e.  Art  und  Nährwert  der  verabreichten  Speisen.  51

Setzte  man  die  Preise  für  die  einzelnen  Portionen  mit  der  Gesamtzahl
  der  in  den  einzelnen  Städten  gespeisten  Kinder  unter  Berücksichtigung
der  Speisungsdauer  für  das  Schuljahr  in  Beziehung,  so  ließen  sich  die
Gesamtkosten  der  Schülerspeisungen  für  die  einzelnen  Städte  und  daher
auch  für  die  Gesamtheit  dieser  Städte  berechnen.  Dabei  muß  allerdings
berücksichtigt  werden,  daß,  wie  bereits  in  der  Summartabelle  zum  Ausdrucke
  gebracht  ist,  die  Mittel  der  Schülerspeisungen  entweder  von  Gemeinden
  oder  privaten  Organisationen  allein  oder  von  privaten  Organisationen
  mit  Unterstützung  der  Gemeinden  aufgebracht  wurden.  Aus
der  Summartabelle  läßt  sich  berechnen,  daß  189  Städte  Angaben  in
dieser  Hinsicht  gemacht  haben.  Für  eine  noch  kleinere  Zahl  von  Städten
jedoch,  und  zwar  für  160,  das  sind  von  der  Gesamtzahl  der  Städte
mit  Speisungseinrichtungen  rund  80  %,  sind  auch  ziffernmäßige  Angaben
über  den  Kostenaufwand  gemacht.  Alle  diese  Angaben  sind  in  der  nun
folgenden  Tabelle  X  zusammengestellt.  -

Tabelle  X  werden  ebenso  wie  in  den  meisten  vorangegangenen
für  reußen  und  die  anderen  Bundesstaaten  getrennte  Angaben  gemacht.

esonders  auffallende  Unterschiede  in  den  einzelnen  Gebieten  des  Reiches
zeigen  sich  nicht;  vielleicht  nur  einzig  die  Erscheinung,  daß  für  greußen
die  Aufwendungen  von  Gemeinden  und  Privatorganisationen  zusammen
verhältnismäßig  geringer  sind  als  für  die  anderen  Bundesstaaten.
Summiert  man  die  Summen  der  drei  Aufwendungsarten,  so  ergibt
sich  die  Gesamtsumme  von  rund  585000  A  pro  Jahr.  Allerdings  muß
nochmals  betont  werden,  daß  hier  nur  80  %  der  Städte  mit  Einrichtungen
  für  Schülerspeisungen  berücksichtigt  sind.  Diese  Summe  wäre
jedoch  nicht  imstande,  die  Gesamtkosten  für  diese  80  Städte  vollständig
zu  decken.  Der  Rest  wird  in  einer  Reihe  von  Städten  durch  Bezahlung
von  Speisen  hereingebracht.  Da  gerade  diese  Tatsache,  namentlich  im

inblick  auf  Eltern,  die  nicht  unterstützungsbedürftig,  aber  aus  äußeren

ründen  außerhäuslich  beschäftigt  sind,  allgemeineres  Interesse  beanspruchen
  dürfte,  wurden  alle  diese  Angaben  gesammelt  und  in  nachfolgender
  Tabelle  XI  zur  Veranschaulichung  gebracht.

Nach  dieser  Zusammenstellung  wird  also  in  22  Städten  in  größerem
oder  geringerem  Umfang  ein  Entgelt  verlangt.  Hervorzuheben  (t  daraus
besonders,  daß  auch  Großstädte,  wie  Stuttgart,  Straßburg  i.  E.
versuchen,  von  zahlungsfähigen  Eltern  einen  Kostenersatz  zu  erhalten;
doch  ist  dieser  nur  für  Straßburg  von  größerer  Bedeutung.  Allerdings
handelt  es  sich  hier  um  die  Verabreichung  des  zweiten  Frühstücks.

e)  Art  und  Nährwert  der  verabreichten  Speisen.

Über  die  Zusammensetzung  der  Mahlzeiten  der  Schülerspeisungen,
getrennt  nach  dem  ersten  und  zweiten  Frühstück  und  dem  Mittagessen,  sind  in
drei  Tabellen  (Ka,  b  undc)  auf  S.  47—49  bereits  vielfach  Angaben  gemacht.
Diese  Angaben  wollen  wir  nun  zu  ergänzen  versuchen,  soweit  Daten
darüber  gewonnen  werden  konnten.  Es  handelt  sich  hier  um  die  Frage,
ob  die  von  öffentlicher  oder  privater  Seite  gespeisten  Kinder  Mahlzeiten
erhalten,  die  nach  ihrem  Alter  und  dem  dadurch  bedingten  physiologischen
Bedürfnisse  vollkommen  oder  wenigstens  annähernd  entsprechen.  In

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