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Vierunddreißigstes Kapitel: Fortschritte in der formellen Ordnung
des Reichsfinanzwesens . . 0. .. ee. 393
Entstehung der Reichsschuld. — Grundsätze für die Deckung aus An-
leihen. — Tilgungsvorschriften. — Reichsschuldenordnung. — Betriebsfonds
und Anleiheschatzanweisungen. — Die lex Stengel.
Siebenter Teil.
Die vierte Periode der Reichsfinanzwirtschaft
1906 bis 1912.
Die Zeit der Reformversuche.
Fünfunddreißigstes Kapitel: Die Handelsverträge von 19086 . . . 408
Begriff der Meistbegünstigung. — Keine Kündigung der Capriviverträge.
— Verhandlungen mit Rußland. — Vertragsabschluß mit der Schweiz. —
Verständigung mit den Dreibundmächten Italien und Österreich-Ungam. —
Die Handelsverträge im Reichstag. — Beurteilung des Vertragswerkes.
Sechsunddreißigstes Kapitel: Die Reichsfinanzreform vom Jahre 1908 424
Richtlinien der Reform. — DBedarfsberechnung. — Deckungsplan. —
Die Denkschrift. — Die einzelnen Steuervorlagen. — Ihr Schicksal im
Reichstag. — Ergebnis der Reform.
Siebenunddreißigstes Kapitel: Die Reichsfinanzreform vom Jahre
1800 0.000 00er een ne 440
Finanzlage. — Aufgabe der Reform. — Verbrauchs- und Besitzbelastung.
— DBranntweinmonopol. — Tabakbanderole.e — Brausteuer. — Weinbe-
steuerung. — Elektrizitäts- und Gasbestenerung. — Anzeigensteuer. —
Nachlaß- und Wehrsteuer. — Das Finanzgesetz. — Würdigung der Vor-
lage. — Verhandlungen im Reichstag. — Besitzsteuerkompromiß. — Erb-
anfallsteuer. — Ablehnung der Gas- und Elektrizitätssteuer. — Besteuerung
der Beleuchtungsmittel und Zündwaren. — Ablehnung der Inseratensteuer
und der allgemeinen Weinbesteuerung. — Reform der Branntweinsteuer. —
Die Essigsäureverbrauchsabgabe. — Abänderung der Tabaksteuervorlage. —
Bierbesteuerung. — Ersatzsteuervorlagen. — Ergebnis.
Achtunddreißigstes Kapitel: Maßnahmen zur formellen und mate-
riellen Ordnung des Reichsfinanzwesens . . -. . 2 2 2. .477
Ordnung des Anleihewesens. — Schatzanweisungen. — Betriebsfonds-
und Unfallversicherungsvorschüsse. — Bindung der Matrikularbeiträge. —
Neuordnung des Abrechnungsverfahrens. — Das Reichskontrollgesetz.
Neununddreißigstes Kapitel: Die neuere Reichsfinanzpolitik und
die Gemeinden . . » 2 2. Er nr nennen ner 488
Allgemeine Beziehungen. — $& ı3 des Zolltarifgesetzes vom 25. De-
zember 1902. — Art. IV und $ 58 des Finanzgesetzes vom 15. Juli 1909.
— Die Wertzuwachssteuer. — Das Reichsbesteuerungsgesetz.