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»daß bei der Verteilung der öffentlichen Lasten nicht nur
die Bevorzugung einzelner Stände und Güter aufhöre,
sondern auch bei Bestimmung der Höhe des Beitrages
das Einkommen die Grundlage bilde«.
In Zusammenhang damit stand der Antrag des Abgeordneten
des g. hannöverischen Wahlkreises (Professor Ahrens aus Salz-
gitten):
»Es soll für die Unvermögenden und die arbeitenden
Klassen in allen deutschen Staaten gesorgt werden,
ı. durch Aufhebung aller auf den notwendigsten Be-
dürfnissen ruhenden Steuern,
2. durch Einführung einer mit dem Einkommen fort-
schreitenden Steuer«.
Dieser Antrag wurde im volkswirtschaftlichen Ausschuß zwar
abgelehnt, doch entstand daraus der $ 30 des Verfassungsentwurfs:
»die Besteuerung (Staats- und Gremeindelasten) soll so ge-
ordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände
aufhört«.
Ein Minoritätsgutachten fügte hinzu:
»und die Höhe des Beitrags sich nach Vermögen und
Einkommen eines jeden richtet«.
Die Fassung dieses, fast gleichlautend als $ ı73 in die
Frankfurter Reichsverfassung aufgenommenen Paragraphen wurde,
wie die Motive sagen, absichtlich etwas unbestimmt gehalten,
weil der Ausschuß nicht in der Lage war, »zur Durchführung
richtiger Grundsätze über Besteuerung bestimmte Vorschläge zu
machen«.
Bemerkenswert ist auch der Antrag Dieskau, dem ordent-
lichen Budget jederzeit ein Verzeichnis des ganzen Aktiv- und
Passivvermögens des Reiches beizulegen, und die Forderung Moritz
Mohls, die Steuern jeweils auf ein Jahr oder eine Budgetperiode
zu bewilligen.
Wichtiger als diese Grundrechtspostulate war die vorgesehene
finanzielle Organisation des Reiches. Schon der Entwurf der
17 Vertrauensmänner, der sogenannte Dahlmannsche Entwurf,
hatte in $ 3 nicht nur festgesetzt, daß das ganze Reich ein Zoll-
gebiet bilden solle, sondern auch die Verfügung über sämtliche
Post- und Zolleinkünfte, und sofern diese und sonstige Reichs-
einnahmen nicht ausreichen würden (Taxen, Konzessionsgelder) die
Belegung der einzelnen Staaten mit Reichssteuern der Reichs-
gewalt ausschließlich überwiesen ($ 3 m).