Full text: Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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Reich auch mit ausgiebigen Einkünften versehen werden. Und 
so bestimmte denn der vorgelegte Entwurf in Art. VII. 
$ 21. »Die Ausgaben für die Reichsregierung, den 
völkerrechtlichen Verkehr, die bewaffnete Macht zu Wasser 
und zu Lande und überhaupt für alle Einrichtungen und 
Maßregeln, welche von Reichswegen getroffen werden, 
fallen dem Reiche zur Last.« 
$ 22. »Sämtliche Zoll- und Posteinkünfte fließen in die 
Reichskasse. « 
$ 23. »Die Reichsgewalt hat das Recht, insoweit die 
ordentlichen Einkünfte nicht ausreichen, Reichssteuern aus- 
zuschreiben. 
Die Reichssteuern werden im Namen des Reiches er- 
hoben und fließen unmittelbar in die Reichskasse.« 
$ 24. »Die Reichsgewalt ist befugt, in außerordent- 
lichen Fällen das Reich mit Schulden zu beschweren und 
die für die Sicherstellung und Tilgung der Anleihen nötigen 
Anordnungen zu treffen.« 
Nachdem dann aber der Verfassungsausschuß selbst die Unter- 
haltung des Heeres in der Hauptsache den Einzelstaaten zuge- 
wiesen bzw. belassen hatte, beantragte der zu den Beratungen 
zugezogene Reichsminister des Handels, die Zolleinkünfte nach 
Abzug der Ausgaben des Reiches an die Einzelstaaten zu ver- 
teilen. Dieser Antrag wurde im wesentlichen angenommen und 
demgemäß die 8$ 35 und 48, wie folgt, formuliert: 
$ 35. »Die Zolleinkünfte werden nach Anordnung der 
Reichsgewalt erhoben und aus denselben ein bestimmter 
Teil nach Maßgabe des jährlich festzustellenden Budgets 
für die Ausgaben des Reiches vorweg genommen. Das 
Übrige wird an die Einzelstaaten verteilt. 
Ein besonderes Reichsgesetz wird hierüber das Nähere 
feststellen.« 
8 48. »Zur Bestreitung seiner Ausgaben ist das Reich 
zunächst auf seinen Anteil an den Zolleinkünften ange- 
wiesen.« 
Da aber gleichzeitig der das Zoll- und Handelswesen be- 
treffende Art. VII den Wegfall aller Binnengrenzzölle aussprach, 
die der Zollverein seiner fiskalischen Natur nach nicht ganz hatte 
vermeiden können, mußte auch zu den Produktions- und Ver- 
brauchssteuern Stellung genommen werden. Dieses geschah in 
$& 37 mit den Worten:
	        
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