Full text: Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

Inhaltsübersicht. 
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Vorvort 200 rn 
Einleitung. 
Erstes Kapitel: Die Deckung des Finanzbedarfs im Deutschen Bund 
und die Ordnung des Finanzwesens nach den Reichsverfassungs- 
entwürfen von 1848/48 . . . 2 2 2.2. nen 
Das Finanzwesen des Deutschen Bundes. — Versuch der Revision der 
Bundesverfassung. — Stenerreformanträge im Frankfurter Parlament. — Die 
finanzielle Organisation des Deutschen Reiches nach dem Siebzehnerentwurf 
und nach dem Kgl. bayrischen Entwurf einer deutschen Gesamtverfassung. 
— Die Vorschläge der Vorkommission und des Verfassungsausschusses. — 
Das Finanzwesen nach der Frankfurter Reichsverfassung. — Die Ordnung 
des Finanzwesens in der Erfurter Unionsverfassung. 
Erster Teil. 
Das Finanzwesen des Norddeutschen Bundes. 
Zweites Kapitel: Die verfassungsmäßigen Grundlagen des Bundes- 
und nachmaligen Reichs-Finanzwesens. . . . .. 
Die historischen Anknüpfungspunkte. — Die preußischen Grundzüge 
vom Io. Juni 1866. — Der Verfassungsentwurf vom 13. Dezember 1866. 
— Die Vorlage der verbündeten Regierungen. — Die Erweiterung des 
Budgetrechts durch den Reichstag. — Direkte oder indirekte Steuern? — 
Die Matrikularbeiträge. — Unitaristische und föderalistische Elemente. 
Drittes Kapitel: Die Zoll- und Steuerpolitik des Zollparlamentes 
Die Entwicklung des Zollvereins und der Zollvereinigungsvertrag vom 
8. Juli 1868. — Die freihändlerischen Tarifrevisionen und die Abänderungen 
der Tabak- und Zuckersteuer. 
Viertes Kapitel: Die Finanzwirtschaft des Norddeutschen Bundes . 
Der Bundesetat für 1867. — Antrag der Kleinstaaten auf Beseitigung 
der Matrikularumlagen. — Das Pauschquantum, — Die Marine. — Fort- 
dauernde und einmalige Ausgaben. — Die Einnahmen. — DieMatrikularbeiträge. 
Fünftes Kapitel: Die Versuche zur Reform der Bundesfinanzen 
Der Ausgangspunkt der Reform: die Finanzlage Preußens. — von der 
Heydts Reformplan. — Bismarcks Stellungnahme. — Die Stenervorlagen. 
— Ihr Schicksal im Reichstag. — Die konstitutionellen Schwierigkeiten. 
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