ganzer Mensch werden kann, sondern auch weil es ein historisches
Gebot ist, daß die Menschheit Staaten, schöne und
gute Staaten bilde. Die historische Welt ist überreich an
solchen Verhältnissen gegenseitiger Rechte, gegenseitiger Abhängigkeit;
in ihr erscheint jedes Bedingte zugleich als ein
Bedingendes. Ebendies erschwert scharfen mathematischen
Köpfen, die wie Mill gern mit einem radikalen Gesetze durchschneiden,
oftmals das Verständnis der politischen Dinge.
Mill versucht nun, der Wirksamkeit der Gesellschaft ihre erlaubten
Grenzen zu ziehen mit dem Satze: eine Einmischung
der Gesellschaft in die persönliche Freiheit rechtfertigt sich nur
dann, wenn sie notwendig ist, um die Gesamtheit selbst zu
schützen oder eine Benachteiligung anderer zu verhindern.
Wir wollen diesem Worte nicht widersprechen — wenn es nur
nicht gar so inhaltlos wäre! Wie wenig wird mit solchen abstrakten
naturrechtlichen Sätzen in einer historischen Wissenschaft
ausgerichtet! Denn ist nicht der „Selbstschutz der Gesamtheit“
historisch wandelbar? Ist nicht ein theokratischer
Staat um des Selbstschutzes willen verpflichtet, sogar in die
Gedanken seiner Bürger herrisch einzugreifen? Und sind nicht
jene „für die Gesamtheit unentbehrlichen“ gemeinsamen
Werke, wozu der Bürger gezwungen werden muß, nach Zeit
und Ort von grundverschiedener Art7 Eine absolute Schranke
für die Staatsgewalt gibt es nicht. Es bildet das größte Verdienst
der modernen Wissenschaft, daß sie die Politiker gelehrt
hat, nur mit Beziehungsbegriffen zu rechnen. Jeder Fortschritt
der Gesittung, jede Erweiterung der Volksbildung macht
notwendig die Tätigkeit des Staates vielseitiger. Auch Nordamerika
erfährt diese Wahrheit; auch dort sind Staat und Gemeinde
gezwungen, in den großen Städten eine mannigfaltige
Wirksamkeit zu entfalten, deren der Urwald nicht bedarf.
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