Full text : Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

Seine  Majestät  der  König  von  Preußen,  Seine  Majestät
der  König  von  Sachsen,  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog
  von  Mecklenburg-Schwerin,  Seine  Königliche  Hoheit
der  Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Seine  Königliche
  Hoheit  der  Großherzog  von  Mecklenburg-Strelitz,  Seine
Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Oldenburg,  Seine
Hoheit  der  Herzog  von  Braunschweig  und  Lüneburg,  Seine
Hoheit  der  Herzeg  von  Sachsen=  Meiningen  und  Hilbburgbausen,
  Seine  Heheit  der  Herzog  zu  Sachsen-Altenburg,  Seine
Hoheit  der  Herzog.  zu  Sachsen-Koburg  und  Gotha,  Seine
Hoheit  der  Herzeg  von  Anhalt,  Seine  Durchlaucht  der  Fürst
zu  Schwarzburg=  Ruvolstadt,  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  zu
Schwarzburg-Sonvershausen,  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  zu
Waldeck  und  Pyrmont,  Ihre  Durchlaucht  die  Fürstin  Reuß
älterer  Linic,  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  Reuß  jüngerer
Linie,  Seine  Durchlaucht  der  Fürst  von  Schaumburg-Lippe,
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  zur  Lippe,  der  Senat  der  freien
und  Hansestadt  Lübeck,  der  Senat  der  freien  Hansestadt
Bremen,  der  Senat  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg,
ieder  für  den  gesammten  Umfang  ihres  Staatsgebietes,  und
Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei
Nhein,  für  die  nördlich  vom  Main  belegenen  Theile  des
Großherzogthums  Hessen,  schließen  einen  ewigen  Bund  zum
Schutze  des  Bundesgebietes  und  des  innerhalb  desselben  gültigen
  Rechtes,  so  wic  zur  Pflege  der  Wohlfahrt  des  deutschen
Volkes.  Dieser  Bund  wird  den  Namen  des  Norddeutschen
führen  und  wird  nachstehende

Verfassung
haben.
Verhandl.