Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät
der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog
von Mecklenburg-Schwerin, Seine Königliche Hoheit
der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Königliche
Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz, Seine
Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Seine
Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Seine
Hoheit der Herzeg von Sachsen= Meiningen und Hilbburgbausen,
Seine Heheit der Herzog zu Sachsen-Altenburg, Seine
Hoheit der Herzog. zu Sachsen-Koburg und Gotha, Seine
Hoheit der Herzeg von Anhalt, Seine Durchlaucht der Fürst
zu Schwarzburg= Ruvolstadt, Seine Durchlaucht der Fürst zu
Schwarzburg-Sonvershausen, Seine Durchlaucht der Fürst zu
Waldeck und Pyrmont, Ihre Durchlaucht die Fürstin Reuß
älterer Linic, Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer
Linie, Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe,
Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe, der Senat der freien
und Hansestadt Lübeck, der Senat der freien Hansestadt
Bremen, der Senat der freien und Hansestadt Hamburg,
ieder für den gesammten Umfang ihres Staatsgebietes, und
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei
Nhein, für die nördlich vom Main belegenen Theile des
Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum
Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen
Rechtes, so wic zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen
Volkes. Dieser Bund wird den Namen des Norddeutschen
führen und wird nachstehende
Verfassung
haben.
Verhandl.