Full text : Kolonialpolitik. Mein politisches Vermächtnis.

lischen  Kolonien.  Die  Vereinbarung  gemeinsamen  Vorgehens
auf  diesem  Gebiete,  für  das  Vorläufer  in  Sonderabmachungen
zwischen  uns  und  England  vorhanden  sind,  ist  deshalb  ganz
unentbehrlich.  Wenn  es  gelingt,  auf  dem  Wege  der  Zusammenarbeit
  der  Arzte  und  Verwaltungeinstanzen  der  Kolonien  der
Ausbreitung  der  Volksseuchen  ein  Ziel  zu  setzen  und  sie  allmählich
  zum  Erlöschen  zu  bringen,  so  würde  damit  der  Zukunft
der  afrikanischen  Völker  der  größte  Dienst  erwiesen  und  ein
weiteres  Hindernis  beseitigt,  das  der  Entwicklung  einer  gesunden
und  zahlreichen  Rasse  entgegensteht.

Weitere  gemeinschaftliche  Aufgaben  der  Kolonialmächte  in
Afrika  finden  sich  auf  dem  Gebiete  der  Verkehrspolitik.  Die
Erschließung  der  einzelnen  Kolonien  ist  zwar  eine  innere  Angelegenheit
  derselben.  Die  Sicherung  der  gleichmäßigen  Benutzung
  der  vorhandenen  Verkehrsmittel,  Häfen,  Wasserstraßen,
Eisenbahnen,  Wege  und  Nachrichtenvermittlungseinrichtungen
für  Fremde  und  Einheimische  fällt  unter  das  Kapitel  der  Handelsfreiheit.
  Afrika  kann  aber  auf  die  Dauer  nicht  in  voneinander
getrennt  gehaltene  Verkehrsgebiete  zerfallen.  Soweit  schiffbare
oder  schiffbar  zu  machende  Flüsse  verschiedene  Kolonien  berühren,
hat  sich  die  Notwendigkeit  von  Abmachungen  über  den  Ausbau
und  die  Unterhaltung  schon  früher  als  notwendig  herausgestellt.
In  Zukunft  wird  sich  das  Bedürfnis  noch  in  verstärktem  Maße
geltend  machen.  Die  Kongo=  und  Niggerschiffahrtakten  müssen
diesen  Bedürfnissen  angepaßt  werden.  Für  andere  Stromspsteme,
  z.  B.  Senegal,  Gambia,  Nil,  Sambesi  und  für  die  großen
Seen,  die  mehrere  Uferstaaten  haben,  werden  voraussichtlich
ähnliche  Regelungen  zu  treffen  sein.  Ferner  sind  die  Eisenbahnnetze
  untereinander  zu  verbinden.  In  einzelnen  Fällen  können

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