Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

96 I. Das Deutsche Reich. 
sicherungsanstalt, zu deren Dechung deren Sonderver- 
mögen bestimmt ist. 
Zur Erhebung der Beiträge gibt jede Versicherungs- 
anstalt Marken aus mit der Bezeichnung der Lohnklasse 
und des Geldwerts, die von den Postanstalten zu beziehen 
sind. Die Beiträge werden durch Einkleben von Marken 
in die Quittungskarte des VBersicherten entrichtet; der 
Arbeitgeber hat für sich und für den von ihm beschäf- 
tigten Versicherten den Beitrag zu entrichten, die von 
ihm bei der Lohnzahlung eingeklebten Alarken hat er 
vorschriftsgemäß zu entwerten. Die Bersicherungspflich- 
tigen müssen sich die Hälfte der Beiträge vom Barlohn 
abziehen lassen. Doch hann auch der Versicherte die 
vollen Beiträge entrichten; der Arbeitgeber hat ihm als- 
dann die Hälfte der gesetzlichen Beiträge zu erstatten. 
Pflichtbeiträge sind unwirksam, wenn sie nach Ablauf 
von zwei Jahren, falls aber die Beitragsleistung ohne 
Verschulden des Versicherten unterblieben ist, nach Ab- 
lauf von vier Jahren seit der Fälligkeit entrichtet werden. 
Freiwillige Beiträge und solche über die gesetzliche Lohn- 
kklasse hinaus dürfen nicht mehr als ein Jahr zurück nicht 
entrichtet werden, ebensowenig nach Eintritt von In- 
validität. Alle Versicherungspflichtigen und Versicherungs- 
berechtigten Können zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl 
Zusatzmarken einer beliebigen Versicherungsanstalt in die 
Quittungskarte einkleben. Sie erwerben dadurch Anspruch 
auf Zusatzrente. 
Die Auszahlung der Nenten erfolgt auf Anweisung 
des Vorstands der Versicherungsanstalt in der Regel 
durch die Postanstalt. 
Am Schlusse des Jahres 1910 bezogen 1034047 Per- 
sonen Renten, und zwar 918743 Invaliden-, 98336 Al- 
ters= und 16 968 Krankenrenten. Die Entschädigungen 
aus der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung bezifferten 
sich auf rund 197 Mlillionen Mark. In den ersten 
20 Jahren (1891—1910) wurden 2068 Millionen Alark 
Entschädigungen gezahlt und 2740 AMlillionen Mark an 
Beiträgen eingenommen. Vom 1. Januar 1914 werden 
voraussichtlich 1056 153 Renten laufen, und zwar 970 136 
Invaliden= und 86017 Altersrenten; die letzteren nehmen 
an Zahl von Jahr zu Jahr ab. Der Zuschuß des Reichs 
zu diesen Renten im Jahre 1914 wird voraussichtlich
	        
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