106 J. Das Deutsche Reich.
Freiberg [Eh, Stuttgart (F), Karlsruhe (0) und Ham-
burg G), nachdem Hannover (B) seit 1878, Frankbfurt (C)
seit 1880 und Darmstadt (H seit 1883 außer Betrieb
gesetzt worden sind. Die deutsche Goldwährung war
aber längere Zeit hindurch noch Reine reine, sondern eine
sog. hinkende, als bis zur Außerkurssetzung auch die
deutschen Eintalerstücke sowie die bis zum Schlusse des
Jahres 1867 in ÖOsterreich geprägten Vereinstaler den
gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt waren; letztere
sind aber vom Bundesrat vom 1. Januar 1903 ab außer
Kurs gesetzt, später ist angeordnet worden, daß bei den
Reichs= und Landeskassen noch eingehende Vereinstaler
durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf un-
brauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückh-
zugeben sind, und durch Bekanntmachung vom 27. Juni
1907 ist durch Verbot der Eintalerstücke deutschen Ge-
präges als gesetzliches Zahlungsmittel die reine Gold-
währung vom 1. Oktober 1907 ab zur vollständigen
Durchführung gelangt. Die Reichsbank hatte übrigens
diesen Schönheitsfehler an unserer Währung niemals da-
zu ausgenützt, um durch die Drohung der Silberzahlung
einen künstlichen Druck gegen den Goldexport auszuüben.
Während der deutschen Münzreform ein Wertverhältnis
des Goldes zum Silber von 1395:90 oder 15 ½2:1 zu-
grunde gelegt ist, hat sich infolge des Fallens des Silber-
preises dieses Verhältnis dergestalt verschoben, daß heute
das Gold etwa 33 mal wertvoller als das Silber ist.7
N-iemand ist verpflichtet, Reichssilbermünzen im Betrage
von mehr als 20 46 und Aichel= und Kupfermünzen im
Betrag von mehr als 1 in Zahlung zu nehmen.
Dagegen werden bei den Beichs= und Landeskassen
Reichssilbermünzen in jedem Betrage in Zahlung ge-
nommen. Der Umlauf fremder Scheidemünzen ist, aus-
genommen im Grenzverkehr mit Osterreich, verboten. Auf
Grund des Münzgesetzes sind vom Bundesrate unter
dem 23. Juni 1910 besondere Bestimmungen über die
Herstellung von Medaillen und Marken und Nach-
1 Im Juli 1913 war der Preis des Goldes in Barren
im wesentlichen unverändert 2790, der des Silbers dagegen
83—79,50 für das Kilogramm. Letzterer hatte im Jahre
1909 sogar nur 69,50 betragen, also den 40. Teil des Gold-
preises.