Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Das Militärwesen und die Kriegsmarine. 119 
ist daher während des letzten Jahrzehnts ebenso wieder— 
holt abgeändert worden, als das Gesetz über die Friedens— 
präsenzstärke und über die deutsche Flotte. Das Gesetz 
über die Friedenspräsenzstärke vom 27. März 1911 
wurde schneller durchgeführt, als es noch vor einem 
Jahre notwendig erschien, und außerdem erforderte die 
militärische Lage noch darüber hinaus eine Steigerung 
der Kriegsbereitschaft durch stärkere Heranziehung der 
zum Waffendienste verfügbaren Wehrfähigen und durch 
Vervollkommnung unserer Heeresorganisation. Bereits 
im Jahre darauf wurde eine weitere, recht erhebliche, 
Heeresvermehrung beschlossen. Nach dem Gesetze vom 
3. Juli 1913 wird die Friedenspräsenzstärke der deutschen 
Armee auf 661478 Gemeine, Gefreite und Obergefreite 
erhöht. An dieser Friedenspräsenzstärke sind beteiligt 
Preußen, einschließlich der unter preußischer Militärver— 
waltung stehenden Kontingente, mit 513068, Bayern 
mit 70370, Sachsen mit 49472 und Württemberg mit 
  
gegen 0,84 v. H. in Deutschland aufgewiesen haben. Durch die 
sowohl in Frankreich als in Deutschland beschlossene weitere 
Heeresvermehrung haben sich diese Ziffern etwas verschoben. 
Die Heeresausgaben in den letzten sechs Jahren haben in 
Deutschland 16 ½2% der Staatseinnahmen betragen, in Frank- 
reich dagegen 29½/2%. Für die Landesverteidigung hatte 
Deutschland für das Jahr 1912/13 eine Ausgabe von zusammen 
1558 Millionen Mark vorgesehen; dies sind 18,2 % der Boh- 
ausgaben oder 28,8 % der Reinausgaben des Reichs und der 
Einzelstaaten, die sich auf 8600 Millionen Mark oder nach 
Abzug der sich selbst erhaltenden Betriebe auf 5200 Millionen 
Wark belaufen. Für das Jahr 1913 ist eine Ausgabe von 
14,94 + auf den Ropf der Bevölkerung für die Armee und 
von 6,92 & für die Marine veranschlagt, dagegen in England 
beziffern sich die Ausgaben auf 12,51 bzw. 20,54 , in Fran- 
reich auf 19,29 bzw. 10,38 MA, in Italien auf 9,45 bzw. 
5,85 —, in Rußland auf 7,95 bzw. 3,15 —, in den Ver- 
einigten Staaten von Amerika auf 4,36 bzw. 6,14 . 
Für Japan und ÖOsterreich-Ungarn liegen die bezüglichen 
Ziffern nur für das Jahr 1912 vor; sie betrugen für dieses 
in Japan 3,66 bzw. 3,63 , in ÖOsterreich-Ungarn 8,72 bzw. 
2,27 K. — Interessant ist die Steigerung der Ausgaben für 
Heer und Marine bei allen Großmächten während der letzten 
zehn Jahre; in Deutschland sind die Ausgaben von zusammen 
14,30 auf den Kopf der Bevölkerung auf 21,86 4 gestiegen, 
in England hat die Vermehrung dagegen nur etwas über 2.4, 
in Frankreich dagegen nahezu 10 —, in Italien aber nahezu 
5 4 betragen.
	        
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