140 II. Das Königreich Sachsen.
zweiten Kammer zu folgenden Fraktionen vereinigt:
1. Konservative, 2. Wirtschaftliche Bereinigung, der haupt-
sächlich die Konservativen angehören, 3. Nationalliberale,
4. Freisinnige, 5. Sozialdemokraten.!
reilgahme Die Wirksamkeit der Kammern äußert sich zunächst
an der in der Teilnahme an der Gesetzgebung. Kein Gesetz
elebt kann ohne Zustimmung der Stände erlassen, abgeändert
oder aufgehoben werden, ausgenommen die durch das
Staatswohl dringend gebotenen VBerordnungen, deren
vorübergehender Zweck durch Verzögerung vereitelt werden
würde; diese erläßt der König, jedoch müssen solche den
Ständen bei deren nächster Zusammenkunft zur Ge-
nehmigung vorgelegt werden. Gesetzentwürfe Rkönnen
von dem Könige an die Kammern und von den letzteren
an den König gebracht werden, die Kammern hönnen
aber auch auf Vorlage neuer Gesetze, sowie auf Ab-
änderung oder Aufhebung bestehender antragen. Von
Regierungsvorlagen gehen diejenigen, welche sich auf
Abgaben und Bewilligungsgegenstände beziehen, zuerst
an die zweite Kammer, bei anderen Gegenständen hängt
es von der Entschließung des Königs ab, an welche
Kammer sie zuerst gebracht werden sollen. Die Regie-
rung Rhann verlangen, daß ihre Vorlagen und ständische
Anträge in der Kammer der Vorberatung durch eine
Deputation unterzogen werden, die in der Negel schrift-
lichen Bericht darüber an die Kammer zu erstatten hat.
Wenn die Kammern über die Annahme einer Gesetzes=
vorlage geteilter Meinung sind, so haben sie aus ihren
beiderseitigen Mlitgliedern eine gemeinschaftliche Deputa-
tion zu ernennen, die unter den beiden Vorständen der
Kammern über die Vereinigung der geteilten Meinungen
zu beraten hat. Bleiben dann auch noch beide Kammern
in ihrer Mehrheit geteilter Ansicht, so ist zur Verwerfung
des Gesetzesvorschlages erforderlich, daß in einer der
beiden Kammern wenigstens /8 der Anwesenden für die
Verwerfung gestimmt haben.
Steuerde. Ferner steht den Ständen das Steuerbewilligungs-
willigungs-
und Bubger- und Budgetrecht zu, d. h. ohne ihre Zustimmung dürfen
1 Zurzeit setzt sich die Kammer zusammen aus 27 Konser-
vativen, 2 Reformern, die bei den Konservativen hospitieren,
26 Nationalliberalen, 2 Liberalen (wild), 8 Freisinnigen (fort-
schrittliche Bolkspartei) und 26 Sozialdemokraten.