Ministerium des Innern. 151
der Ortssicherheit kann Stellvertretung und Geldzahlung
ausgeschlossen werden. Persönliche Dienste und Aatural—
leistungen, soweit sie in Landgemeinden von den Ge—
meindemitgliedern gefordert werden können, sind in Geld
abzuschätzen und nach dem MWaßstab der Gemeinde-
leistungen zu verteilen. Die Gemeinden haben ihr bis-
heriges Steuerwesen bis zum 1. Januar 1915 mit den
Vorschriften des neuen Gesetzes in Ubereinstimmung zu
bringen.
Um den Steuerbedarf möglichst niedrig zu halten,
haben sie, wie in den Ausführungsbestimmungen zum
Gemeindesteuergesetze hervorgehoben wird, dem Ausbau
ihrer übrigen Einnahmen und vor allem den Einnahmen
aus gewerblichen Betrieben die größte Sorgfalt zuzu-
wenden. Die Vermeidung von Zuschüssen aus der Ge-
meindekasse für derartige Unternehmungen, auch für
solche, die einem öffentlichen Interesse dienen, wie Bade-
anstalten, Wasserwerke usw., ist anzustreben.
In jeder Stadt müssen und in jeder Landgemeinde Lor-
können Ortsstatuten errichtet werden, durch welche «
die Gemeindeverhältnisse näher geregelt werden.
Im übrigen sind die Verfassungsverhältnisse der ein—
zelnen Gemeinden verschieden, je nachdem diese der
revidierten Städteordnung oder der Städteordnung für
mittlere und kleine Städte sich unterstellt haben oder
zu den Landgemeinden gehören.
A. Die Zahl der sächsischen Städte beträgt, nachdem Reidierte
die bisherige Landgemeinde Olbernhau vom 1. Januar ordnung.
1902 ab zur Stadt erhoben worden war, 143; von diesen
unterstehen, nachdem in den letzten Jahren noch verschie-
dene Städte, die vorher der Städteordnung für mittlere
und kleine Städte unterstellt waren, ihre Verfassung nach
der revidierten Städteordnung geregelt haben, der letz-
teren zurzeit 83,, in der Hauptsache sind es diejenigen,
1 In den Jahren 1880 ff. war gerade je die Hälfte der
Städte der revidierten Städteordnung und der Städteordnung
für mittlere und kleine Städte unterstellt; bereits im Jahre
1897 war die Zahl der „revidierten“ Städte auf 76, im
Jahre 1906 aber auf 80 gestiegen und hatte sich die der
„mittleren und kRleinen Städte“ entsprechend vermindert.
2 Nämlich die Städte Adorf mit 7887 Einwohnern, Anna-
berg (17028), Aue (19363), Auerbach (12721), Bautzen (32744),
Bernstadt (1435), Bischofswerda (8048), Borna (9201), Buchholz