Ministerium des Innern. 177
Geschäftsbereiche der inneren Verwaltung ist neuerdings
folgendes bestimmt worden: Zu diesem Vorbereitungs—
dienste können sächsische Referendare zugelassen werden,
die nach bestandener Referendarprüfung zwei Jahre im
Justizdienste und ½ Jahr bei einem Rechtsanwalt ge-
arbeitet haben. Er beginnt mit einer sechsmonatigen
Probedienstleistung bei einer Amtshauptmannschaft oder
der Polizeidiretktion Dresden. Nach mindestens 1 ⅛/0
jährigem Vorbereitungsdienste, der zum Teil bei einer
Gemeindeverwaltung abzuleisten ist, aber auch bei einer
Handels= und Gewerbekammer, einem Bankunternehmen
oder in einem landwirtschaftlichen oder industriellen Be-
triebe fortgesetzt werden kann, wird der Neferendar zur
Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst zugelassen.
Referendare, die bei Gemeindeverwaltungen beschäftigt
oder eingestellt sind, Können auf ihren Antrag zur Prü-
fung zugelassen werden, wenn sie nach Erfüllung der
übrigen Voraussetzungen einen 4jährigen Vorbereitungs-
dienst bei Justiz= und Verwaltungsbehörden, und zwar
18 Wonate davon bei letzteren, vollendet haben. Die
Prüfung erfolgt vor einer bei dem Mlinisterium des
Innern gebildeten Kommission, deren Mitglieder durch
Königliche Ernennung aus der Zahl der höheren Ver-
waltungsbeamten und der Mitglieder des Oberverwal-
tungsgerichts bestimmt werden, und ist eine schriftliche
und eine mündliche. Die Referendare, welche die Prüfung
mit Erfolg bestanden haben, erlangen damit die Be-
rechtigung, den Titel „Assessor" zu führen. Besondere
Bestimmungen bestehen über die Vorbedingungen zur
Anstellung als Unterbeamter, Bureauassistent und Sekretär.
Die hierzu erforderlichen Prüfungen werden von einer
Prüfungskommission abgenommen, die das Ministerium
des Innern bestellt. Diese besteht einschließlich des
Vorsitzenden in der Regel aus vier Mitgliedern bei der
Assistenten= und aus fünf Mitgliedern bei der Sekretär-
prüfung. — Das Ministerium des Innern erledigt die
ihm zugewiesenen Geschäfte in vier Abteilungen. Unter
unmittelbarer Leitung des Miinisters des Innern (Direk-
torialregistrande) werden erledigt die Personalangelegen-
heiten des wissenschaftlich gebildeten Personals ein-
schließlich der Prüfungen für den höheren Verwaltungs-
dienst, die Allerhöchsten Landesreisen und Auszeichnungen,
Fischer, Verfassungs= und Verwaltungsrecht. 14. Aufl. 12