Ministerium des Innern. 187
und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 waren frühestens
vom 1. Januar 1912 ab die Eichämter zu verstaatlichen,
soweit nicht von den Landesregierungen Gemeinden, die
seither eigene Eichämter besaßen, deren Beibehaltung
widerruflich gestattet werden sollte. Die Haupteichämter
werden von je einem technischen Vorstande geleitet, der
in der Regel die Gewerbeakademie in Chemnitz besucht
und deren Reifezeugnis erlangt haben soll, die Leitung
der Untereichämter wird entsprechend vorgebildeten Eich-
meistern übertragen.
Als gemeinschaftliches Organ der Interessen der Land- f éandwwlrt
und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaues ist dem ·
Ministerium der Landeskulturrat als Zentralorgan
unterstellt. Er besteht aus 28 ordentlichen und einer
unbestimmten Anzahl außerordentlicher Mitglieder. Die
ersteren bilden die Vorsitzenden der fünf landwirtschaft—
lichen Kreisvereine, 13 durch die land- und forstwirt—
schaftlichen Unternehmer gewählte, 3 vom Ministerium
ernannte, der Landwirtschaft kundige Mitglieder, und je
ein Vertreter der Volkswirtschaft, der Forstwirtschaft,
der landwirtschaftlichen Lehranstalten, der landwirtschaft-
lichen Versuchsanstalten und des landwirtschaftlichen Ge-
nossenschaftswesens, der Vorsitzende des Ausschusses für
Gartenbau und der von den vorgenannten Mitgliedern
gewählte Generalsekretär. Die außerordentlichen Miit-
glieder Können vom Landeskulturrat für besondere Fragen
der Pferdezucht, der Rindvieh= und Schweinezucht, der
Fischerei, der Bienenzucht, der Tierheilkunde, des Obst-
und Weinbaues, der landwirtschaftlichen Mechanik und
anderer mit der Land= und Forstwirtschaft zusammen-
hängender Gebiete hinzugewählt werden. Die land-
wirtschaftlichen Kreisvereine zu Dresden, Leipzig,
Chemnitz, Reichenbach und Bautzen sind zur Förderung und
Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen der einzelnen
Kreise berufen und bestehen aus den Mitglieder der
ihnen beigetretenen lan dwirtschaftlichen Vereine. 1
1 Im Jahre 1912 vereinigten die fünf landwirtschaftlichen
Kreisvereine in sich 914 Vereine mit 73980 Mitgliedern, da-
von entfielen allein 317 Vereine mit 24951 Mitgliedern auf
den Landwirtschaftlichen Kreisverein im Erzgebirge. Besondere
Vereinigungen bilden der Bienenwirtschaftliche Hauptverein
und der Landesverband sächsischer Geflügelzüchtervereine.