Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 207
seit 1871 bzw. 1890 als Hochschule bestehende technische
Hochschule in Dresden, welche die vollständig wissen—
schaftliche bzw. künstlerische Ausbildung für den technischen
Beruf und den Lehrberuf in den technischen Wissen—
schaften einschließlich der reinen Mathematik, Physik
und Chemie bezweckt, sowie die im Jahre 1409 gegründete
Universität (zu Leipzig). Auf der letzteren wird die
Wissenschaft in ihrem ganzen Umfange gelehrt und ge-
pflegt; sie hat den Beruf, die auf den Gymnasien vor-
bereitete Berufsbildung bis zur gelehrten Fach bildung
zu vervolltommnen. Die Universitäten sind nämlich die
großen Fachbildungskörper, die Fachbildungskörper für
die einzelnen Berufe aber sind die Fakultäten (die
theologische, juristische, medizinische und philosophische).
Die innere Verwaltung der Universität ist geordnet durch
Statut am 29. April 1892.1
Endlich ressortieren von dem Kultusministerium die drei neuend
Stifter und die Klöster: das Domkapitel zu Meißen, «
das Kollegiatstift zu Wurzen, das Domkapitel zu St. Petri
zu Bautzen und die beiden Klöster Marienstern und
Marienthal. Aeue Klöster dürfen in Sachsen nicht er-
richtet werden.
Eine dem Miinisterium des Kultus und öffentlichen
Unterrichts unterstellte Kommission für Geschichte Kommission
hat die Aufgabe, die Kenntnis der Geschichte des König-eschichte.
lichen Hauses und des Gesamthauses der Wettiner sowie
der von ihm regierten Länder und im Zusammenhange
damit auch der deutschen Geschichte mit allen zur Ver-
fügung stehenden Mitteln zu fördern. Diese Kommission
besteht aus bis zu 30 ordentlichen vom König beziehentlich
auf Vorschlag der Kommission ernannten und einer un-
beschränkten Anzahl außerordentlicher Mltglieder. Den
Vorsitz führt der Vorstand des Kultusministeriums oder
ein von ihm zu bezeichnender Stellvertreter.
1 Nach dem Staatshaushaltsetat für die Jahre 1912/13 er-
forderte die Universität Leipzig einen Zuschuß von rund 3,8
Millionen Mark, die Technische Hochschule zu Dresden einen
solchen von 1,67 Millionen, die Gymnasien, Realschulen u. a.
höhere Lehranstalten nahezu 4 Millionen, die Seminarien 4,4
Millionen, die Volksschulen über 16,3 Millionen Mark.