Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

230 II. Das Königreich Sachsen. 
die Finanzhauptkasse, das technische Oberprüfungsamt, 
die Prüfungskommission für den höheren technischen 
Staatsdienst in der Berg= und Hüttenverwaltung und 
die Prüfungskommissionen für das bei der Vortrags- 
kanzlei und den übrigen Dependenzen des Finanzmini- 
steriums angestellte Bureaupersonal — für die Prüfung 
der nichtjuristisch gebildeten Beamten bei den Unter- 
behörden und im Aufsichtsdienste der Zoll= und Steuer- 
verwaltung tritt bei der Zoll= und Steuerdirektion eine 
besondere Prüfungskommission zusammen —, sowie die 
geologische Landesuntersuchung. 
Eihbrden In bezug auf die Erhebung der direkten Steuern ist 
direzten das Land im wesentlichen in Ubereinstimmung mit den 
Steuern, kreishauptmannschaftlichen und amtshauptmannschaft- 
lichen Bezirken in fünf Steuerkreise und sechsund zwanzig 
Steuerbezirke eingeteilt. Für jeden der letzteren besteht 
eine Bezirkssteuereinnahme (Vorstand: Bezirkssteuer- 
inspektor), die mit Hilfe der Ortssteuereinnehmer der 
Vereinnahmung der direkten Steuern sich zu unterziehen 
hat. Zur Unterstützung bei den mit der Grundsteuer 
zusammenhängenden Arbeiten sind diesen Behörden be- 
sondere Beamte, ökonomisch-geodätische Techniker, welche 
den Titel Bezirkslandmesser führen, beigegeben. Die 
Geschäfte des Finanzvermessungsbureaus werden, 
soweit sie die Landesvermessung und die Grundsteuer 
betreffen, vom Zentralbureau für Steuervermessung, im 
übrigen vom Domänenvermessungsbureau besorgt. Jedem 
der fünf Steuerkreise ist als Mittelbehörde ein Kreis= 
steuerrat vorgesetzt. Zur Aufsichtsführung über gehörige 
Beobachtung der Vorschriften über den Urkundenstempel 
und die Erbschaftssteuer ist ein dem Finanzministerium 
unmittelbar unterstelltes Stempelfiskalat berufen. 
Behornen Für die Angelegenheiten der indirekten Steuern 
indirekten Un d Zölle fungieren als erste Instanz die 16 Haupt- 
Steuern. zollämter zu Ännaberg, Bautzen, Chemnitz, Dresden 1 
und II, Eibenstock, Freiberg, Grimma, Leipzig J und II, 
Meißen, Pirna, Plauen, Schandau, Zittau und Zwickau 
mit den Zollämtern und den Aebenzollämtern, Steuer— 
aufsehern usw. Den Hauptämtern stehen Oberzoll— 
inspektoren vor, denen juristische Hilfsarbeiter und obere 
Expeditionsbeamte beigegeben sind. Einige dieser Haupt— 
zollämter sind zugleich Erbschafts= bzw. Zuwachssteuer-
	        
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