230 II. Das Königreich Sachsen.
die Finanzhauptkasse, das technische Oberprüfungsamt,
die Prüfungskommission für den höheren technischen
Staatsdienst in der Berg= und Hüttenverwaltung und
die Prüfungskommissionen für das bei der Vortrags-
kanzlei und den übrigen Dependenzen des Finanzmini-
steriums angestellte Bureaupersonal — für die Prüfung
der nichtjuristisch gebildeten Beamten bei den Unter-
behörden und im Aufsichtsdienste der Zoll= und Steuer-
verwaltung tritt bei der Zoll= und Steuerdirektion eine
besondere Prüfungskommission zusammen —, sowie die
geologische Landesuntersuchung.
Eihbrden In bezug auf die Erhebung der direkten Steuern ist
direzten das Land im wesentlichen in Ubereinstimmung mit den
Steuern, kreishauptmannschaftlichen und amtshauptmannschaft-
lichen Bezirken in fünf Steuerkreise und sechsund zwanzig
Steuerbezirke eingeteilt. Für jeden der letzteren besteht
eine Bezirkssteuereinnahme (Vorstand: Bezirkssteuer-
inspektor), die mit Hilfe der Ortssteuereinnehmer der
Vereinnahmung der direkten Steuern sich zu unterziehen
hat. Zur Unterstützung bei den mit der Grundsteuer
zusammenhängenden Arbeiten sind diesen Behörden be-
sondere Beamte, ökonomisch-geodätische Techniker, welche
den Titel Bezirkslandmesser führen, beigegeben. Die
Geschäfte des Finanzvermessungsbureaus werden,
soweit sie die Landesvermessung und die Grundsteuer
betreffen, vom Zentralbureau für Steuervermessung, im
übrigen vom Domänenvermessungsbureau besorgt. Jedem
der fünf Steuerkreise ist als Mittelbehörde ein Kreis=
steuerrat vorgesetzt. Zur Aufsichtsführung über gehörige
Beobachtung der Vorschriften über den Urkundenstempel
und die Erbschaftssteuer ist ein dem Finanzministerium
unmittelbar unterstelltes Stempelfiskalat berufen.
Behornen Für die Angelegenheiten der indirekten Steuern
indirekten Un d Zölle fungieren als erste Instanz die 16 Haupt-
Steuern. zollämter zu Ännaberg, Bautzen, Chemnitz, Dresden 1
und II, Eibenstock, Freiberg, Grimma, Leipzig J und II,
Meißen, Pirna, Plauen, Schandau, Zittau und Zwickau
mit den Zollämtern und den Aebenzollämtern, Steuer—
aufsehern usw. Den Hauptämtern stehen Oberzoll—
inspektoren vor, denen juristische Hilfsarbeiter und obere
Expeditionsbeamte beigegeben sind. Einige dieser Haupt—
zollämter sind zugleich Erbschafts= bzw. Zuwachssteuer-