Finanzministerium. 231
ämter im Sinne des Reichsgesetzes über die Zuwachs-
steuer für die Gemeinden, in denen nicht Gemeinde-
behörden als Zuwachssteuerämter bestellt sind und für
die selbständigen Gutsbezirke. Zur Festsetzung und Er-
hebung der Reichsstempelabgaben von Aktien, Lotterie-
losen usw. sind die Hauptzollämter Bautzen, Chemnitz,
Dresden II, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwichau in
der Regel zuständig. Die erforderlichen Revisionen und
Kontrollen werden durch Steuer= bzw. Grenzaufseher aus-
geübt, von denen eine gewisse Anzahl je einem Ober-
Steuer= bzw. Ober-Grenzkontrolleur untergeordnet ist.
Diese Behörden unterstehen der Generalzolldirek---
tion in Dresden als Mittelbehörde, deren Vorstande
die Amtsbezeichnung „Präsident“" beigelegt worden ist.
Dieser ist auch das früher dem Hauptzollamte Dresden I
unterstellte Laboratorium für Zölle und Verbrauchs-
steuern unter der Bezeichnung als „Technische Prüfungs-
stelle“ angegliedert worden. Die Tätigkeit dieser Stelle
ist entscheidend nur in den Fällen, in denen auf diesem
Gebiete der Zoll= und Steuergesetzgebung die Unter-
suchung durch einen Chemiker ausdrüchklich vorgeschrieben
ist. Im übrigen wirkt sie begutachtend, bildet auch Ab-
fertigungsbeamte und Aufssichtsbeamte in der Ausführung
gewisser chemischer und physikalischer Warenuntersuchungen
aus, wobei die Technologie der für den Handel und Ver-
kehr hauptsächlich in Frage Kommenden Waren mit be-
rückhsichtigt wird.
Zur Verwaltung und Beaufsichtigung der fiskalischen isanssce
Forsten! sind Oberforstmeister bestellt (neun Forst-Behörden.
bezirke, nämlich Dresden, Schandau, Bärenfels, Marien-
berg, Schwarzenberg, Eibenstock, Auerbach, Flöha und
Grimma), denen eine Anzahl Revierverwalter (Ober-
förster) unterstellt ist, die ihre Reviere unter der allge-
1 387720 Hektar Waldfläche bei einer Landesfläche von
1 489367 Hektar sind im ZRönigreich Sachsen vorhanden, also
reichlich ein Viertel des Grund und Bodens (genau 26,03 %).
Auch im Durchschnitte des Deutschen Reiches entspricht der säch-
sische Waldbestand diesem Prozentsatze (25,82%/). Die Forsten und
Holzungen des Staates betrugen im Jahre 1911 180 316 Hektar.
Die Kreishauptmannschaft Zwickau in ihrer früheren Aus-
dehnung, zu deren Bezirk auch das Vogtland mit gehörte, hatte
den meisten Waldbestand, nämlich 160 324 Hektar. Von der
sächsischen Waldfläche Kommen 45 132 Hektar oder 11,0 % auf