234 II. Das Königreich Sachsen.
ob, deren Vorstände den Titel Bauräte bzw. Finanz-
und Bauräte führen, denen Bauamtmänner sowie als
Unterbeamte Amtsstraßenmeister und Straßenbauauf-
seher bzw. Hafen-, Strom-, Fluß= und Dammeister bei-
gegeben sind.
Bergwesen. Miit Beaufsichtigung des Bergbaues (Erz= und Kohlen-
bergbaues) ist das Bergamt zu Freiberg, dessen Vor-
stand den Titel Bergamtsdirektor führt, betraut. Als
technische Beamte sind diesem sechs Berginspektoren
bzw. diesen zur Beihilfe und Stellvertretung nach Be-
darf je ein oder mehrere Assistenten beigegeben. Diese
Berginspektionen haben ihren Sitz in Dresden, Freiberg,
Leipzig, Stollberg, Zwickhau (1 und 10. Die fünf Berg-
schiedsgerichte mit dem Sitze in Freiberg, Leipzig,
Olsnitz, Zittau und Zwichkau haben, nachdem alle
Geschäfte der reichsgesetzlichen Kranken-, Unfall= und
Invaliden= und Hinterbliebenen-Versicherung, die von
den Oberversicherungsämtern zu erledigen wären, auf
das kRnappschaftliche Oberversicherungsamt übergegangen
sind (uvgl. S. 98), nur noch die Aufgabe, die gewerblichen
Streitigkeiten zwischen den Bergwerksunternehmern und
den auf den Bergwerken beschäftigten Arbeitern sowie
zwischen Knappschafts-Kranken= und Pensionskassen und
den Bersicherten über die Leistungen aus dem aus-
schließlich landesrechtlichen Versicherungsverhältnisse bei
diesen Kassen, sowie unter gewissen Beschränkungen auch
Streitigkeiten über andere Ansprüche von Knappschafts-
Kranken= oder Pensionskassen oder gegen solche zu ent-
scheiden. Es ist beabsichtigt, durch Anderung des Knapp-
schaftsrechts in Zukunft Fürsorge dafür zu treffen, daß
wenigstens die landes= und reichsgesetzlichen Versicherungs-
streitigteiten der Bergleute von ein und demselben Ge-
richte entschieden werden. Außerdem fungieren sie als
Einigungsämter im Sinne des Gewerbegerichtsgesetzes.
Die reichsgesetzlichen Versicherungsstreitigkeiten der beiden
Sächsischen Zuschußkassen, die bisher nicht vom Berg-
schiedsgerichte, sondern von dem Schiedsgerichte für
Arbeiterversicherung zu erledigen waren, sind dem Knapp-
schaftlichen Oberversicherungsamt überwiesen worden. —
Der fiskalische Erzbergbau im Freiberger Reviere wird
von der Oberdirektion der Königlichen Erzbergwerke
geleitet, die fistalischen Hüttenwerke zu Freiberg,