Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

244 II. Das Königreich Sachsen. 
angelegenheiten des Sanitätskorps, der Mlilitärapotheker 
und der Lazarettbeamten, Versorgung der Armee mit 
Arzneien, Verbandmittel und ähnlichen Instrumenten, 
Lazarettwesen, Veröffentlichungen aus dem Gebiete des 
Militärsanitätswesens, Krankenrapport und Medizinal- 
berichtswesen, Sanitätsstatistik der Armee, Machforschungen 
nach Kranken, Verwundeten und Gefallenen in den 
letzten Kriegen, Angelegenheiten der freiwilligen Kranken- 
pfleger, militärärztliche Fortbildungskurse, Badekuran- 
gelegenheiten, militärärztliche Sachverständigentätigkeit).! 
Dem Militär-Erziehungs= und Bildungswesen dient 
zunächst das Kadettenkorps in Dresden, dessen Lehrplan 
im allgemeinen dem eines Realgymnasiums gleicht; die 
Unteroffizierschule zu Marienberg (später zu Frankenberg) 
trägt den Charakter einer Volksschule und hat den Zwech, 
junge Leute zu Unteroffizieren in der Armee heranzubilden. 
Ferner besteht eine Militär-Knabenerziehungsanstalt zu 
Kleinstruppen und eine Garnisonschule in Festung König- 
stein. Endlich sind dem Kriegsministerium beziehentlich 
im Verein mit dem Ministerium des Innern unterstellt 
die Militärersatzbehörden und die Prüfungskommissionen 
für Einjährig-Freiwillige in Dresden, Leipzig, 
Chemnitz, Zwickau und Bautzen. 
Ministerlium Das Ministerium der auswärtigen Angelegen— 
auswärtigen heiten hat. im allgemeinen die Bestimmung, die Ver- 
#nee hältnisse und Beziehungen des Staates und des König- 
lichen Hauses zu dem Deutschen Reiche, sowie zu den 
auswärtigen Regierungen und Höfen zu unterhalten. 
Zu seinem Messort gehören daher hauptsächlich die An- 
gelegenheiten des Königlichen Hauses im Auslande, die 
Angelegenheiten des Deutschen Reiches, die darauf 
bezügliche Korrespondenz mit dem Reichskanzler, sowie die 
Instruierung der Bevollmächtigten im Bundesrate, die 
Korrespondenz mit fremden Regierungen über die ein- 
  
1 Vom Kriegsministerium ressortieren die Zentralabteilung 
des Generalstabs, die Inspektion der Militärreitanstalt, die 
Inspektion der Infanterieschule, die Feldzeugmeisterei, das 
Kadettenkorps, die Militärabteilung bei der Tierärztlichen 
Hochschule und der Lehrschmiede, die Inspektion der miliärischen 
Strafanstalten und die Militärgeistlichkeit, während der Armee- 
verwaltungsabteilung die Remontedepots und das Kriegs- 
zahlamt und dem RARemonteinspektor die Remontierungs- 
kRkommission unterstellt ist.
	        
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