Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

22 I. Das Deutsche Reich. 
8. der Medizinalabteilung, 
9. dem Justitiariat und 
10. dem Nachrichtenbureau. 
Von ihm ressortieren 
die Inspektion des Bildungswesens der Mlüarine zu 
Kiel (Marineakademie zu Kiel, Mlarineschule zu 
Alürwik und Ingenieur= und Dechoffizierschule zu 
Wilhelmshaven), 
die Inspektion des Torpedowesens in bezug auf Ver- 
waltung und die Entwicklung der Torpedowaffe, 
das Torpedo-Versuchskommando in Kiel und die 
Torpedowerkstatt in Friedrichsort, 
die Inspektion der Schiffsartillerie zu Sonderburg in 
Angelegenheiten der militärischen und technischen 
Entwichlung der Schiffsartillerie sowie des Dienst- 
betriebs der Artillerieschule auf den Artillerie-, Schul- 
und Versuchsschiffen; der Inspektion ist das Ar- 
tillerieversuchskommando in Kiel sowie die Schiffs- 
artillerieschule zu Sonderburg unterstellt, 
die Inspektion der Rüstenartillerie und des Minen- 
wesens in Angelegenheiten der militärischen und 
technischen Entwichlung der KRüstenartillerie, des 
Sperr= und Mli nenwesens, des Dienstbetriebs der 
Minen-, Schul= und Versuchsschiffe sowie der mili- 
tärischen Besatzung des Riautschougebiets in Kux- 
haven. Der Inspektion ist die Minenversuchs- 
Rommission in KZiel unterstellt, 
die Inspektion der Marineinfanterie in Kiel in bezug 
auf die Angelegenheiten des in Kiautschou garni- 
sonierenden III. Seebataillons, 
die Marinedepotinspektion in Wilhelmshaven mit den 
Artilleriedepots und den Munitionsdepots in Kux- 
haven, Friedrichsort, Dietrichsdorf, Wilhelmshaven, 
Geestemünde und der Artillerieverwaltung auf 
Helgoland, 
das Gouvernement von Kianutschou einschließlich der 
dort befindlichen Besatzungstruppen, 
die Werften in Danzig, Kiel, Wilhelmshaven, 
die Schiffs-Prüfungskommission in Kiel, 
die Schiffsbesichtigungsktommission in Hamburg, 
der Marinekommissar für den RKaiser-Wilhelm-Kanal 
in Kiel,
	        
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