Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

36 J. Das Deutsche Reich. 
werden einer besonderen Wahlkommission zur weiteren 
Prüfung überwiesen. Seinen Geschäftsgang und seine 
Disziplin hat der Reichstag durch eine Geschäftsordnung 
zu erledigen. Der Vorstand des Reichstags besteht aus 
dem von ihm für die Sitzungsperiode gewählten Präsi— 
denten, zwei Vizepräsidenten und acht Schriftführern, zu 
denen noch zwei vom Präsidenten ernannte Quästoren 
(für das Kassen- und Rechnungswesen) hinzutreten. Die 
für den Reichstag erforderlichen Beamten werden vom 
Präsidenten ernannt. 
An den Reichstag werden nach Maßgabe der Be— 
schlüsse des Bundesrats die erforderlichen Vorlagen im 
Aamen des Kaisers gebracht und hier durch Mitglieder 
des Bundesrates oder durch besondere von letzterem zu 
ernennende Kommissarien vertreten. Doch hat auch der 
Reichstag das Recht der Initiative, d. h. er kann dem 
Bundesrate Gesetze oder Resolutionen vorschlagen, auch 
an ihn gelangte Petitionen dem Bundesrate bzw. Reichs- 
kanzler zur Kenntnisnahme, Erwägung oder Berüchsich- 
tigung überweisen. Uber alle wichtigeren Vorlagen haben 
drei Beratungen oder Lesungen stattzufinden; zumeist 
werden solche nach der ersten Beratung einer Kommission 
zur Vorberatung überwiesen, die von den Abteilungen 
des Hauses gewählt wird und deren Beratungen in der 
Regel auch Kommissare des Bundesrates beiwohnen. 
Die Sitzungen des Reichstags sind öffentlich. Wahr- 
heitsgetreue Berichte über Berhandlungen in den öffent- 
lichen Sitzungen des Reichstags bleiben von jeder Ver- 
antwortlichkeit frei. Während der Bundesrat zur Vorbe- 
ratung der Arbeiten ohne den Reichstag einberufen werden 
kann, darf letzterer nicht ohne den Bundesrat berufen 
werden. 
hueiche: Uber den Reichshaushalt, der alle Einnahmen und 
Ausgaben umfaßt, wird alljährlich für die Zeit vom 
1. April bis 31. Alärz ein Voranschlag (Budget) durch 
Reichs= Gesetz festgestellt.! Die Reichseinnahmen bestehen zunächst 
einnahmen. 
  
zeichnet. — Die größte Zahl von Mitgliedern zählt zurzeit die 
sozialdemokratische Fraktion, dann Kkommt das Zentrum; fast 
gleich zahlreich sind die Deutsch-Konservativen, die Aational— 
liberalen und die Fortschrittliche Bolkspartei. Die Deutsche 
Reformpartei besteht zurzeit nur aus drei Mitgliedern. 
1 Nach dem Voranschlage für das Rechnungsjahr 1913, also
	        
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