36 J. Das Deutsche Reich.
werden einer besonderen Wahlkommission zur weiteren
Prüfung überwiesen. Seinen Geschäftsgang und seine
Disziplin hat der Reichstag durch eine Geschäftsordnung
zu erledigen. Der Vorstand des Reichstags besteht aus
dem von ihm für die Sitzungsperiode gewählten Präsi—
denten, zwei Vizepräsidenten und acht Schriftführern, zu
denen noch zwei vom Präsidenten ernannte Quästoren
(für das Kassen- und Rechnungswesen) hinzutreten. Die
für den Reichstag erforderlichen Beamten werden vom
Präsidenten ernannt.
An den Reichstag werden nach Maßgabe der Be—
schlüsse des Bundesrats die erforderlichen Vorlagen im
Aamen des Kaisers gebracht und hier durch Mitglieder
des Bundesrates oder durch besondere von letzterem zu
ernennende Kommissarien vertreten. Doch hat auch der
Reichstag das Recht der Initiative, d. h. er kann dem
Bundesrate Gesetze oder Resolutionen vorschlagen, auch
an ihn gelangte Petitionen dem Bundesrate bzw. Reichs-
kanzler zur Kenntnisnahme, Erwägung oder Berüchsich-
tigung überweisen. Uber alle wichtigeren Vorlagen haben
drei Beratungen oder Lesungen stattzufinden; zumeist
werden solche nach der ersten Beratung einer Kommission
zur Vorberatung überwiesen, die von den Abteilungen
des Hauses gewählt wird und deren Beratungen in der
Regel auch Kommissare des Bundesrates beiwohnen.
Die Sitzungen des Reichstags sind öffentlich. Wahr-
heitsgetreue Berichte über Berhandlungen in den öffent-
lichen Sitzungen des Reichstags bleiben von jeder Ver-
antwortlichkeit frei. Während der Bundesrat zur Vorbe-
ratung der Arbeiten ohne den Reichstag einberufen werden
kann, darf letzterer nicht ohne den Bundesrat berufen
werden.
hueiche: Uber den Reichshaushalt, der alle Einnahmen und
Ausgaben umfaßt, wird alljährlich für die Zeit vom
1. April bis 31. Alärz ein Voranschlag (Budget) durch
Reichs= Gesetz festgestellt.! Die Reichseinnahmen bestehen zunächst
einnahmen.
zeichnet. — Die größte Zahl von Mitgliedern zählt zurzeit die
sozialdemokratische Fraktion, dann Kkommt das Zentrum; fast
gleich zahlreich sind die Deutsch-Konservativen, die Aational—
liberalen und die Fortschrittliche Bolkspartei. Die Deutsche
Reformpartei besteht zurzeit nur aus drei Mitgliedern.
1 Nach dem Voranschlage für das Rechnungsjahr 1913, also