1875. 125
walter oder Besitzer der Anstalt ausgefüllt. Solche Anstalten sind: Gasthöfe,
Herbergen, Lehr- und Erziehungsanstalten mit Pensionat, Waisenhäuser, Kinderbewahranstalten,
Heilanstalten, Altersversorgungsanstalten, Armenhäuser, Gefängnisse,
Kasernen 2c. Eine besondere Aufnahme der Militärbevölkerung findet nicht statt.
Vielmehr gelten alle hier aufgestellten Grundsätze für die ganze Bevölkerung ohne
Unterschied. Daher wird nur in Militärgebäuden die Zählung durch die Militärbe.
hörden vorgenommen, hier aber auch auf die darin befindlichen Civilpersonen, soweit
dieselben nicht eigene Haushaltungen tiben und demnach durch besondere
Haushaltungelisten gezählt werden, mit erslreckt
ie in Lazarethen, Arresthäusern und nern Militärgebäuden, sowie die in
Privathäusern wohnenden und übernachtenden Militärpersonen sind als in diesen
Gebäuden Anwesende zu verzeichnen. Für Wachtlocale sind gleichfalls Extrahaushaltungslisten
zu verwenden, und Mannschaften, welche die Nacht vom 30. November
zum 1. December auf Wache zubringen, als in dem betreffenden Wachtlocale
Anwesende zu behandeln. — Andererseits sind Mannschaften, welche aus den Kasernen
und Quarkieren über Nacht auf Wache abwesend sind, in den Listen der
Kasernen und der betreffenden Quartiergeber als Abwesende einzutragen.
Die ausgefüllten Haushaltungs-, resp. Extrahaushaltungslisien sind vom I. December
Mittags 12 Uhr an wieder einzufordern. Die Einsammlung muß ununterbrochen
sortgesetzt und spätestens am 2. December Abends vollendet sein. Die Gewerbefragebogen
sind womöglich gleichzeitig mit den Haushaltungslisten einzusammeln;
auf alle Fälle jedoch muß die Wiedereinsammlung der Gewerbefragebogen
spätestens im Laufe des 4. December vollendet sein.
Während der Einsammlung sind die Hauchaltungslisten und Gewerbefragebogen
von den einsammeluden Personen in jeder Haushaltung sofort einer genauen
Prüfung zu unterwerfen, etwaige Unrichtigkeiten und Weglassungen aber nöthigenfalls
durch Befragen der Bewohner der Hauchaltung zu berichtigen und zu ergänzen.
8. 3.
Nachdem die einzelnen Haushaltungs-, resp. Extrahaushaltungolisten und Gewerbefragebogen
geprüst und eiwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer,
in den einzelnen Haushaltungen mündlich einzuziebender Erkundigungen beseitigt
find, ist unverzüglich die Ortsbevölkerungsliste zusammenzustellen. In
dieselbe ist außer der Bezeichnung der einzelnen Häuser der Name des im Hause