46 83. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Verwaltungsrechts.
enthalten auch bereits einen Bestand von „allgemeinen Lehren“
des deutschen Verwaltungsrechts. Allein beim Anknüpfen an ein
rein äußerliches, für die Zwecke der Verwaltungspraxis geschaf-
fenes Gerippe ist vielfach das, was juristisch zusammengehört
und eine einheitliche rechtliche Erscheinung bildet, auseinander-
gerissen worden. Über der Analyse der einzelnen Rechtsvor-
schriften ist die Synthese, die Zusammenfassung zu Rechts-
instituten, zu kurz gekommen.?” Erst in der neuern und neuesten
Zeit hat eine rein juristische Methode ihren Einzug in die Ver-
waltungsrechtswissenschaft gehalten. Dieselbe juristische Be-
trachtungsweise, durch die die Privatrechtswissenschaft groß ge-
worden ist, ist auch auf die Behandlung verwaltungsrechtlicher
Probleme übertragen worden. Die Bahn hat Otto Mayer ge-
brochen mit seinem grundlegenden Werke über Deutsches Ver-
waltungsrecht (1895/96).?®
Deutschen Verwaltungsrechts, 2. Aufl. 1893; 3. Aufl., bearbeitet von
Dr. Franz Dochow, 1910, 4. Aufl., bearbeitet von Dochow, erster Teil 1913.
Ernst v. Meier, Das Verwaltungsrecht (in der Enzyklopädie der Rechts-
wissenschaft von Holtzendorff u. Kohler II, 1904, S. 639— 760). Conrad
Bornhak, Grundriß des Verwaltungsrechts in Preußen und dem Deutschen
Reiche, 4. Aufl., 1912. Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und
Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, 21. Aufl., 1912.
Weitere Literaturangaben: bei Georg Meyer -Dochow, Verwaltungs-
recht, $ 7. Zu vergleichen ist ferner K. v. Stengel, Wörterbuch des
Deutschen Verwaltungsrechts, 2 Bde. und 3 Ergänzungsbände, 1890 ff.;
2. Aufl. unter dem Titel „Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwal-
tungsrechts‘‘, herausgegeben von Fleischmann, I1911; II 1913. Bitter,
Hand wörterbuch der preußischen Verwaltung, 1906; 2 Aufl., 1911. Curt
von der Mosel, Handwörterbuch des Königl. Sächsischen Verwaltungs-
rechts, 12. Aufl., 1912. Handwörterbuch der Staatswissen-
schaften, herausgegeben von Conrad, Elster, Lexisund E. Loening,
3. Aufl, 1909—1911l. Jahrbuch des öffentlichen Rechts der
Gegenwart, herausgegeben von Max Huber, Jellinekf, Laband und
Piloty; erscheint seit 1907. Jahrbuch des Verwaltungsrechts,
bearbeitet und herausgegeben von Stier- Somlo, seit 1906.
3” Es soll nicht verkannt werden, daß die Weitschweifigkeit und die
Kurzlebigkeit der Verwaltungsgesetze, die kaum entstanden wieder revi-
diert werden, mit die Schuld daran trägt. Je einfacher und kürzer ein
Gesetz, desto dauerhafter sein Bestand und um so ruhiger und organischer
die Entwicklung von Praxis und Wissenschaft.
38 Qtto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 2 Bde., 1895/96 (in Bin-
dings Systematischem Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft,
Sechste Abteilung, Bd. lu. 2). In der Bibliotheque internationale de Droit