Full text: Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts.

46 83. Geschichtliche Entwicklung des deutschen Verwaltungsrechts. 
enthalten auch bereits einen Bestand von „allgemeinen Lehren“ 
des deutschen Verwaltungsrechts. Allein beim Anknüpfen an ein 
rein äußerliches, für die Zwecke der Verwaltungspraxis geschaf- 
fenes Gerippe ist vielfach das, was juristisch zusammengehört 
und eine einheitliche rechtliche Erscheinung bildet, auseinander- 
gerissen worden. Über der Analyse der einzelnen Rechtsvor- 
schriften ist die Synthese, die Zusammenfassung zu Rechts- 
instituten, zu kurz gekommen.?” Erst in der neuern und neuesten 
Zeit hat eine rein juristische Methode ihren Einzug in die Ver- 
waltungsrechtswissenschaft gehalten. Dieselbe juristische Be- 
trachtungsweise, durch die die Privatrechtswissenschaft groß ge- 
worden ist, ist auch auf die Behandlung verwaltungsrechtlicher 
Probleme übertragen worden. Die Bahn hat Otto Mayer ge- 
brochen mit seinem grundlegenden Werke über Deutsches Ver- 
waltungsrecht (1895/96).?® 
Deutschen Verwaltungsrechts, 2. Aufl. 1893; 3. Aufl., bearbeitet von 
Dr. Franz Dochow, 1910, 4. Aufl., bearbeitet von Dochow, erster Teil 1913. 
Ernst v. Meier, Das Verwaltungsrecht (in der Enzyklopädie der Rechts- 
wissenschaft von Holtzendorff u. Kohler II, 1904, S. 639— 760). Conrad 
Bornhak, Grundriß des Verwaltungsrechts in Preußen und dem Deutschen 
Reiche, 4. Aufl., 1912. Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und 
Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, 21. Aufl., 1912. 
Weitere Literaturangaben: bei Georg Meyer -Dochow, Verwaltungs- 
recht, $ 7. Zu vergleichen ist ferner K. v. Stengel, Wörterbuch des 
Deutschen Verwaltungsrechts, 2 Bde. und 3 Ergänzungsbände, 1890 ff.; 
2. Aufl. unter dem Titel „Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwal- 
tungsrechts‘‘, herausgegeben von Fleischmann, I1911; II 1913. Bitter, 
Hand wörterbuch der preußischen Verwaltung, 1906; 2 Aufl., 1911. Curt 
von der Mosel, Handwörterbuch des Königl. Sächsischen Verwaltungs- 
rechts, 12. Aufl., 1912. Handwörterbuch der Staatswissen- 
schaften, herausgegeben von Conrad, Elster, Lexisund E. Loening, 
3. Aufl, 1909—1911l. Jahrbuch des öffentlichen Rechts der 
Gegenwart, herausgegeben von Max Huber, Jellinekf, Laband und 
Piloty; erscheint seit 1907. Jahrbuch des Verwaltungsrechts, 
bearbeitet und herausgegeben von Stier- Somlo, seit 1906. 
3” Es soll nicht verkannt werden, daß die Weitschweifigkeit und die 
Kurzlebigkeit der Verwaltungsgesetze, die kaum entstanden wieder revi- 
diert werden, mit die Schuld daran trägt. Je einfacher und kürzer ein 
Gesetz, desto dauerhafter sein Bestand und um so ruhiger und organischer 
die Entwicklung von Praxis und Wissenschaft. 
38 Qtto Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht, 2 Bde., 1895/96 (in Bin- 
dings Systematischem Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft, 
Sechste Abteilung, Bd. lu. 2). In der Bibliotheque internationale de Droit
	        
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