Ministerium (Auswärtiges Amt)
Der preußische Min der Ausw ' ist der beru-
fene Vertreter der preußischen Regierung nach
außen hin (Erl des Fürsten Bismarck v. 25. 5. 85).
Die Behörde firmiert in den preußischen Ange-
legenheiten: „Königliches Preußisches Ministerium
der Auswärtigen Angelegenheiten“, seine Beam-
ten sind aber Reichsbeamte mit Ausnahme der
bei den Kgl preußischen Gesandtschaften angestell-
ten Personen. Vgl. § 3 Absatz 1.
Preußische Gesandtschaften bestehen in
Karlsruhe für Baden, in München für Bayern, in Hamburg
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Telegraphen= und Schiffahrtsangelegenheiten usw.
zugeteilt.
Der Bearbeitung der Abt. III unterliegen die
Rechtsangelegenheiten völkerrechtlicher
staats= und privatrechtlicher Natur, die Staats-
hoheits-, Polizei= und Militärangelegenbeiten ein-
schließlich der Grenz-, Auslieferungs= und sonstigen
Rechtshilfesachen, der Ausweisungs= und Ueber-
nahmoeangelegenheiten sowie der Privatangelegen-
heiten der Deutschen im Auslande, ferner Per-
sonenstandssachen, die Angelegenheiten der Kunst
für die Hansestädte und beide Mecklenburg, in Darmstadt
für Hessen, in Oldenburg für Oldenburg, Braunschweig
und beide Lipve, in Dresden für das Königreich Sachsen,
Altenburg, Anhalt und Reuß, in Weimar für das Groß-
herzogtum Sachsen, Sachsen-Koburg- Gotha, Sachsen-Mei-
ningen, Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, in
Stuttgart für Wurttemberg, endlich in Rom beim Päpst-
lichen Stuhl.
Preußische Konsulate befinden sich in Bremen,
Bremerhaven, Lübeck und Rostock.
5 3. Das Answärtige Amt des Deutschen Rei-
ches. Bei der Begründung dieser Behörde (vgl.
2) wurde die geschäftliche Organisation des tritt. Für 1012 sind 242 000 Mk. für dilfeleifiungen vorge-
preußischen Min der AuswoA beibehalten. An
die Spitze der Behörde trat der Staatssekretär
als Beauftragter und seit dem R v. 17. 3. 78
als Stellvertreter des RK, der seinerseits preußi-
scher Min der Ausw A verblieb. An der Vereini-
gung der Acmter des RK und des preußischen
Min der Auswe ist seither tatsächlich stets festge-
halten worden, ohne daß eine staatsrechtliche Not-
wendigkeit dafür vorläge.
Im Februar 1885 fand eine Trennung der
2. Abteilung in eine handelspolitische und eine
Rechtsabteilung statt, die je einem Direktor unter-
stellt. Die Abzweigung einer weiteren Abteilung
für die Personal-, Zeremonial- und Kassensachen
unter einem Dirigenten war bereits Anfang 1879
unter Gewährung einer Direktorialzulage an einen
Vortragenden Rat angebahnt worden; im Etat
für 1907 wurde auch diese Abteilung einem Direk-
tor unterstellt.
Die dem Ausw. Amt seit 1884 zugefallenen
kolonialen Angelegenheiten wurden zunächst in der
politischen Abteilung bearbeitet, dann der am
1. 4. 90 gebildeten Kolonial-Abteilung übertragen,
welche unter einem Dirigenten, seit dem 1. 4. 94
einem Direktor stand und am 1. 4. 07 in ein
selbständiges Reichskolonialamt umgewandelt
wurde [7 Schutzgebiete!
Die gegen wärtige Organisation
des Anusw. Amte ist folgende:
Die unmittelbar von dem Staatssekretär ge-
leitete Abt. 1 A beschäftigt sich mit den Ange-
legenheiten der höheren Politik und den
Personalien des diplomatischen Dien-
stes. In der Abt. 1 B werden die Personalien
ausschließlich derjenigen des diplomatischen Dien-
stes und die Generalien, die Chiffre und
Kuriersachen, die Hof-, Zeremonial= und Etikette-
sachen, die Ordensangelegenheiten, die Etats-
und Kassensachen sowie Anstellungs= und Unter-
stützungssachen usw. bearbeitet.
Der Abt. II sind die Angelegenheiten des
Handels und Verkehrs, die Auswanderungs-
angelegenheiten, die Medizinal-, Veterinär= und
Quarantänesachen sowie die Eisenbahn-, Post-,
— — — — — —
und der Wissenschaft, die laufenden kirchlichen und
Schulsachen.
Der Personaletat des Ausw. Amts stellte sich
für 1912 wie folgt: Staatssekretär, Unterstaatssekretär,
3 Direktoren, 27 Vortragende Räte, 22 ständige Hilfs-
arbeiter, Vorstand und 11 Beamte des Zentralbureaus, je
ein Vorstand des Chiffrierburcaus und der Geh. Kanzlei,
Rendant der Legationskasse, Bibliothekar, 175 Expedienten
Chiffreure, Registratur- und Naisenbeamte, 37 Sekretariats-
Registratur= und Legationskassen--Assistenten, 1 Kanzlei-
Inspektor, 60 Kanzlei-Sekretäre und 77 Unterbeamte
verschiedener Art, zusammen 420 ctatsmäßig angestellte
Beamte, wozu noch eine größere Anzahl von Hilfsbeamten
sehen.
Vom Ausw. Amt ressortieren die
Kaiserl. Missionen und Konsulates I|] im Auslande.
Die Zahl der ersteren beläuft sich auf 42, und
zwar auf 9 Botschaften, 20 Gesandtschaften (NI,
10 Min Residenturen, 2 Geschäftsträger ad int.
und 1 diplomatische Agentur. Die Zahl der Kon-
fularämter einschließlich der Konsularagenturen
beträgt etwa 780, worunter 125 Berufskonsular-
ämter.
Fonds sind u. a. ausgeworfsen fortdauernd für:
a) das Archöologische Institut und dessen Sekretariate
in Rom und Athen einschl. der Förderung der Altertums-
sorschung in Deutschland und in Kleinasien (209 500 Mk.);
b) das IJnstitut für ägyptische Altertumskunde in Kairo
(24 000 Mk.);
c) das Seminar für orientalische Sprachen (104 627 Mk.
Beitrag);
d) die Förderung deutscher Schulen usw. im Ausland
(1 000 000 Mk.);
e) die Auskunftsstelle für Auswanderer in Berlin (45 000
Mark):
1) Heimschaffung Hilfsbedürftiger (70 000 Mk.);
g) Unterstützungen zur Erfüllung der Militär- und Wehr-
pflicht (loo Mk.):
n) wirtschaftliche Ausbildung von Anwärtern für den
höheren Konsfulatsdienst (30 000 Mk.);
1) Beitrag für die Union iInterparlamentaire pour Tar-
bitrage International (5000 Mk.);
k) desgleichen für das internationale Schiedsgerichts-
burcau im Haag (4000 Mk.);
1) für land= und forstwirtschaftliche Sachverständige im
Auslande (202 000 Mk.);
m) für Handelssachverständige bei den Konsulaten
(297 150 Mk.);
Mn) für geheime Ausgaben (1 Mill. Mk.)#:
o) zur Förderung des deutschen Nachrichtenwesens im
Auslande (300 000 Mk.).
Der Gesamtetat des Ausw. Amts betrug im
Jahre 1912 in Ausgabe 19 290 247 Mk. Die
Einnahmen waren auf 1273 570 Mk. veranschlagt,
wovon 1 068 700 Mk. aus Konsulargebühren und
120 000 Mk. aus der Abfindung für die Besorgung
preußischer Angelegenheiten. (S. oben §# 2.)