Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

Ministerium (Auswärtiges Amt) 
Der preußische Min der Ausw ' ist der beru- 
fene Vertreter der preußischen Regierung nach 
außen hin (Erl des Fürsten Bismarck v. 25. 5. 85). 
Die Behörde firmiert in den preußischen Ange- 
legenheiten: „Königliches Preußisches Ministerium 
der Auswärtigen Angelegenheiten“, seine Beam- 
ten sind aber Reichsbeamte mit Ausnahme der 
bei den Kgl preußischen Gesandtschaften angestell- 
ten Personen. Vgl. § 3 Absatz 1. 
Preußische Gesandtschaften bestehen in 
Karlsruhe für Baden, in München für Bayern, in Hamburg 
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Telegraphen= und Schiffahrtsangelegenheiten usw. 
zugeteilt. 
Der Bearbeitung der Abt. III unterliegen die 
Rechtsangelegenheiten völkerrechtlicher 
staats= und privatrechtlicher Natur, die Staats- 
hoheits-, Polizei= und Militärangelegenbeiten ein- 
schließlich der Grenz-, Auslieferungs= und sonstigen 
Rechtshilfesachen, der Ausweisungs= und Ueber- 
nahmoeangelegenheiten sowie der Privatangelegen- 
heiten der Deutschen im Auslande, ferner Per- 
sonenstandssachen, die Angelegenheiten der Kunst 
für die Hansestädte und beide Mecklenburg, in Darmstadt 
für Hessen, in Oldenburg für Oldenburg, Braunschweig 
und beide Lipve, in Dresden für das Königreich Sachsen, 
Altenburg, Anhalt und Reuß, in Weimar für das Groß- 
herzogtum Sachsen, Sachsen-Koburg- Gotha, Sachsen-Mei- 
ningen, Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, in 
Stuttgart für Wurttemberg, endlich in Rom beim Päpst- 
lichen Stuhl. 
Preußische Konsulate befinden sich in Bremen, 
Bremerhaven, Lübeck und Rostock. 
5 3. Das Answärtige Amt des Deutschen Rei- 
ches. Bei der Begründung dieser Behörde (vgl. 
2) wurde die geschäftliche Organisation des tritt. Für 1012 sind 242 000 Mk. für dilfeleifiungen vorge- 
preußischen Min der AuswoA beibehalten. An 
die Spitze der Behörde trat der Staatssekretär 
als Beauftragter und seit dem R v. 17. 3. 78 
als Stellvertreter des RK, der seinerseits preußi- 
scher Min der Ausw A verblieb. An der Vereini- 
gung der Acmter des RK und des preußischen 
Min der Auswe ist seither tatsächlich stets festge- 
halten worden, ohne daß eine staatsrechtliche Not- 
wendigkeit dafür vorläge. 
Im Februar 1885 fand eine Trennung der 
2. Abteilung in eine handelspolitische und eine 
Rechtsabteilung statt, die je einem Direktor unter- 
stellt. Die Abzweigung einer weiteren Abteilung 
für die Personal-, Zeremonial- und Kassensachen 
unter einem Dirigenten war bereits Anfang 1879 
unter Gewährung einer Direktorialzulage an einen 
Vortragenden Rat angebahnt worden; im Etat 
für 1907 wurde auch diese Abteilung einem Direk- 
tor unterstellt. 
Die dem Ausw. Amt seit 1884 zugefallenen 
kolonialen Angelegenheiten wurden zunächst in der 
politischen Abteilung bearbeitet, dann der am 
1. 4. 90 gebildeten Kolonial-Abteilung übertragen, 
welche unter einem Dirigenten, seit dem 1. 4. 94 
einem Direktor stand und am 1. 4. 07 in ein 
selbständiges Reichskolonialamt umgewandelt 
wurde [7 Schutzgebiete! 
Die gegen wärtige Organisation 
des Anusw. Amte ist folgende: 
Die unmittelbar von dem Staatssekretär ge- 
leitete Abt. 1 A beschäftigt sich mit den Ange- 
legenheiten der höheren Politik und den 
Personalien des diplomatischen Dien- 
stes. In der Abt. 1 B werden die Personalien 
ausschließlich derjenigen des diplomatischen Dien- 
stes und die Generalien, die Chiffre und 
Kuriersachen, die Hof-, Zeremonial= und Etikette- 
sachen, die Ordensangelegenheiten, die Etats- 
und Kassensachen sowie Anstellungs= und Unter- 
stützungssachen usw. bearbeitet. 
Der Abt. II sind die Angelegenheiten des 
Handels und Verkehrs, die Auswanderungs- 
angelegenheiten, die Medizinal-, Veterinär= und 
Quarantänesachen sowie die Eisenbahn-, Post-, 
— — — — — — 
  
und der Wissenschaft, die laufenden kirchlichen und 
Schulsachen. 
Der Personaletat des Ausw. Amts stellte sich 
für 1912 wie folgt: Staatssekretär, Unterstaatssekretär, 
3 Direktoren, 27 Vortragende Räte, 22 ständige Hilfs- 
arbeiter, Vorstand und 11 Beamte des Zentralbureaus, je 
ein Vorstand des Chiffrierburcaus und der Geh. Kanzlei, 
Rendant der Legationskasse, Bibliothekar, 175 Expedienten 
Chiffreure, Registratur- und Naisenbeamte, 37 Sekretariats- 
Registratur= und Legationskassen--Assistenten, 1 Kanzlei- 
Inspektor, 60 Kanzlei-Sekretäre und 77 Unterbeamte 
verschiedener Art, zusammen 420 ctatsmäßig angestellte 
Beamte, wozu noch eine größere Anzahl von Hilfsbeamten 
sehen. 
Vom Ausw. Amt ressortieren die 
Kaiserl. Missionen und Konsulates I|] im Auslande. 
Die Zahl der ersteren beläuft sich auf 42, und 
zwar auf 9 Botschaften, 20 Gesandtschaften (NI, 
10 Min Residenturen, 2 Geschäftsträger ad int. 
und 1 diplomatische Agentur. Die Zahl der Kon- 
fularämter einschließlich der Konsularagenturen 
beträgt etwa 780, worunter 125 Berufskonsular- 
ämter. 
Fonds sind u. a. ausgeworfsen fortdauernd für: 
a) das Archöologische Institut und dessen Sekretariate 
in Rom und Athen einschl. der Förderung der Altertums- 
sorschung in Deutschland und in Kleinasien (209 500 Mk.); 
b) das IJnstitut für ägyptische Altertumskunde in Kairo 
(24 000 Mk.); 
c) das Seminar für orientalische Sprachen (104 627 Mk. 
Beitrag); 
d) die Förderung deutscher Schulen usw. im Ausland 
(1 000 000 Mk.); 
e) die Auskunftsstelle für Auswanderer in Berlin (45 000 
Mark): 
1) Heimschaffung Hilfsbedürftiger (70 000 Mk.); 
g) Unterstützungen zur Erfüllung der Militär- und Wehr- 
pflicht (loo Mk.): 
n) wirtschaftliche Ausbildung von Anwärtern für den 
höheren Konsfulatsdienst (30 000 Mk.); 
1) Beitrag für die Union iInterparlamentaire pour Tar- 
bitrage International (5000 Mk.); 
k) desgleichen für das internationale Schiedsgerichts- 
burcau im Haag (4000 Mk.); 
1) für land= und forstwirtschaftliche Sachverständige im 
Auslande (202 000 Mk.); 
m) für Handelssachverständige bei den Konsulaten 
(297 150 Mk.); 
Mn) für geheime Ausgaben (1 Mill. Mk.)#: 
o) zur Förderung des deutschen Nachrichtenwesens im 
Auslande (300 000 Mk.). 
Der Gesamtetat des Ausw. Amts betrug im 
Jahre 1912 in Ausgabe 19 290 247 Mk. Die 
Einnahmen waren auf 1273 570 Mk. veranschlagt, 
wovon 1 068 700 Mk. aus Konsulargebühren und 
120 000 Mk. aus der Abfindung für die Besorgung 
preußischer Angelegenheiten. (S. oben §# 2.)
	        
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