Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Dritter Band. O bis Z. (3)

  
Zollwesen — Zuckersteuer 
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erfolgen hat, ergibt sich aus dem vom BR er- 
lassenen statistischen Warenverzeich- 
nis. Eine neue Ausgabe ist zugleich mit einem 
neuen Verzeichnis der Länder der Herkunft und 
der Bestimmung und einem neuen Massengüter- 
verzeichnis am 1. 1. 12 in Kraft getreten (Beschl 
des BR v. 26. 10. 11, RZ Bl 680). 
Süteratur: Albr. Hoffmann, Deutsches 3. 
Recht I (Rechtsgeschichte), 1900, 1902 (unvollende #); 
Lamp, Die Person des 8BSchuldners in der SBRechts- 
geschichte (Festgabe für Laband, 1I, 10908); 
Wiesinger, Die 3 und Steuern des Deutschen 
Reichs, 1912; Havenstein, Die 3esetzgebung des 
Reichs, 1906; Troje= Düsse, Das Vereinszollgesetz, 
1910; Die Ordnungen und sonstigen Ausführungsbe- 
stimmungen zu den 3esetzen, 1910 ff (wird fortgesetzt); 
Manicke, Deutschlands gegenwärtiges 8W##K en (ver- 
öffentlicht im FinanzArch 1908); Delbrück, Der a 40 
der B, 1881; Jastrow, Handelspolitik, 1912; Herm. 
Speck, Die finanzrechtl. Beziehungen zwischen Reich 
und Staaten, 1908; Kiefer, Das Aussichtsrecht des 
Reichs über die Einzelstaaten, 1909. 
Trautvetter, Das neue deutsche KTarifrecht, 
1905; Stenglein, Die strafrechtlichen Nebengesetze, 
in neuer Bearbeitung 1910 bis 1912; Löbe, Das deutsche 
Btrafrecht, 1912; F. W. R. Bimmermann, Die 
B- und Steuerkredite (1912, Z f. B Wesen und Reichssteuern). 
Lusensky, Der zollfreie Beredlungsverkehr, 1908; 
Einführung in die deutsche 3- und Handelspolitik, 1913; 
Tschierschky, Die Neuordnung des Beredlungsver- 
kehrs, 1904.; O. Schmidt, Zur Geschichte des deutschen 
Beredlungsverkehrs, 1906. 
Die einschlägigen Artikel und Aufssätze im: Handwör- 
terbuch der Staatswissenschaften? von Conrad usw., Jena; 
Oandwörterbuch der preußischen Verwaltung von Dr. 
v. Bitter, Leipzig (2. Bd. 1911); Schönberg Bd. III. — 
Zeitschriften: Annalen des Deutschen Reichs; Finanz- 
archiv (Schanz); 8 für ZWesen und Reichssteuern, Jahrbuch 
für Gesetzgebung, Berwaltung und Volkswirtschaft (Schmol- 
ler). 1 Handel, Handelsverträge, Zollverein. 
v. Mapyr, neu bearbeitet von Lusenskv. 
  
1) Auf internationalen Konferenzen zu Brüssel (1910, 
1913) ist es zu einem amtlich bisher nicht veröffentlichten 
Abkommen über die Handelsstatistik gediehen (das bis zum 
1. 7. 14 ratisiziert sein soll): beteiligt sind sast alle euro- 
päischen Staaten; von den amerikanischen aber bisher nicht 
die Bereinigten Staaten; ferner Japan. 
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, neben den statisti- 
schen Berössentlichungen jedes einzelnen Staates eine be- 
sondere Handelsstatistik zusammenzustellen, worin alle ein- 
und ausge führten Waren auf Grund gemeinsamer (I) Be- 
zeichnungen in eine beschränkte Zahl von Rubriken unter 
Angabe des Wertes und möglichst auch des Gewichtes ein- 
gereiht sind. Zur Durchführung wird auf gemeinsame 
Kosten ein dem belgischen Ministerium unterstelltes „Bureau 
International de statistique commerclale“ in Brüssel ein- 
gesetzt, das die ihm übermittelten statistischen Nachweisungen 
in einem „Bulietin“ veröffentlichen soll. 
Zu erinnern ist hier auch an die statistischen Beröfsent- 
lichungen des Intern. landwirtschaftlichen Instituts in Rom 
1 Band II 756j. D. O. 
  
  
Zuckersteuer 
1. Rohstoffe. 3 2. Wesen und Arten der Steuer. 3# 3. 
Entwicklung der Gesetzgebung und internationale Bindung. 
1 4. Stand der Gesetzgebung. 5 5. Die innere Zuckersteuer 
(Algemeines). 3 6. Steuerliche Ueberwachung. 3 7. Strafe. 
5 8. Erhebung und Berwaltung. 1 9. Zoll. 1 10. Inter- 
nationales Recht (Brüsseler Konvention). ## 11. Herab- 
setzung der Steuer. 3# 12. Statistisches. 
18 — Bucker; St — Steuer.) 
# 1. Nohstoffe. Unter Zucker versteht man im 
allgemeinen den Z von der chemischen Zu- 
sammensetzung des Rohr 8# (der Saccharose 
i Cn, 2#2 0. 
Als Rohstoffe für die gewerbsmäßige Ge- 
winnung des Z kommen das ZRohr, die BRübe 
und der Saft des Ahornbaums in Betracht. 
Der Aborn ## wird nur in einem beschränkten Bezirk, 
in dem nördlichen Gebiete der Bereinigten Staaten von 
Amerita, gewonnen und dort auch verzehrt. Für den 
Weltmarkt spielt er keine Rolle. 
Als Heimat des Zuckerrohrs gilt Ost- 
indien, dessen Bewohner seit unvordenklichen 
Zeiten den ZRohrbau und die ZGewinnung 
kannten. Von da kam das ZRohr nach Persien, 
Kleinasien und Aegypten, von wo es, hauptsäch- 
lich durch die Kreuzzüge, nach den europäischen 
Mittelmeerländern gebracht wurde. Jahrhun- 
derte hindurch haben auf Sizilien unbedeutende 
ZRohrpflanzungen bestanden, in Südspanien 
bestehen noch heute solche von geringer Ausdeh- 
nung. Ueber Europa hat das ZRohr dann seinen 
Weg nach jenen Inseln gefunden, deren klimati- 
sche Verhältnisse die besten Vorbedingungen für 
sein Wachstum bieten, und die, wie Kuba, heute 
noch unter den Rohr= erzeugenden Ländern 
an erster Stelle stehen. 
Der Rübenzucker ist viel jünger. Das 
Verdienst, den reichen Z-Gehalt der Runkelrübe 
festgestellt und die Verwertbarkeit ihres süßen 
Saftes für die Gewinnung von Z erkannt zu 
haben, gebührt dem Berliner Chemiker Marg- 
graf (1747). Sein Schüler und Nachfolger Achard 
stellte Ende des 18. und Anfang des 19. Jahr- 
hunderts, unterstützt von dem Könige Friedrich 
Wilhelm III. von Preußen, in größerem Umfange 
Versuche zur fabrikatorischen Gewinnung des 
Rüben Z an. Seine Erfolge fanden, insbesondere 
bei der durch die Kontinentalsperre herbeigeführ- 
ten Knappheit an Kolonial , die allgemeine Auf- 
merksamkeit und regten zur Gründung von 
Rüben Z Fabriken an. Die neu entstehende In- 
dustrie wurde besonders von Napoleon nach- 
drücklich gefördert. Als aber nach Aufhebung der 
Kontinentalsperre der solange zurückgedämmte 
Kolonial Z die festländischen Märkte überflutete, 
war das Schicksal der jungen Industrie für längere 
Zeit besiegelt, und in Preußen und Mitteldeutsch- 
land gingen sämtliche Z Fabriken wieder ein. Der 
Rohr Z gewann wieder seine beherrschende Stel- 
lung. Erst von den 30er Jahren ab erhob sich die 
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