Full text : Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Dritter Band. O bis Z. (3)

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daß  er  doch  seiner  Seelen  Heil  vor  Augen  nehmen  müsse,
und  auch  an  den  unsichern  Staat,  in  dem  er  bisher  gelebt,
zu  denken  Ursache  habe.  7)  Er  sonderte  sich  von  den  kurpfälzischen
  Landen  ein  ganzes  Fürstenthum  aus,  zum  künftigen
  Erbe  der  ehelichen  Söhne,  die  er  etwa  noch  erhalten
möchte,  wenn  er  endlich  vielleicht  den  Entschluß  ausführe,  seineu
  bisherigen  Stand  zu  ändern.  Auch  von  Morgengabe
und  Witthum  war  die  Rede;  aber  mit  Landen  und  Leuten,
wie  es  nur  bei  einer  fürstlichen  Gemahlin  statthaben  konnte.
An  eine  projektirte  Trauung  mit  Klara  Dettin  konnte  man
nicht  denken,  und  je  mehr  in  jenem  Vergleiche  von  1472  Alles
  auf  eine  vorhabende  standesmäßige  Vermählung  abzuzwecken
  schien,  je  weniger  konnte  man  jetzt  an  diese  Saͤngerin
denken.
Noch  uͤber  ein  Jahr,  nachdem  schon  der  Neveu  Philipp
feierlich  und  urkundlich  in  alle  diese  Eheanstalten  gewilligt
hatte,  ward  den  Dettischen  Soͤhnen  und  so  auch  der  Mutter
  derselben  bloß  das  wieder  neu  verbrieft  und  versiegelt,  was
ihnen  schon  vorher  versprochen  worden  war.  )  Und  in  eben
derselben  Urkunde,  die  das  Loos  dieser  beiden  Jünglinge  nun
völlig  zu  entscheiden  schien,  wurde  von  der  Mutter  noch  so
schlecht  und  recht  gesprochen,  wie  es  wohl  begreiflich  ist,  wenn
sie  bloß  seyn  und  bleiben  sollte,  was  sie  bisher  gewesen  war.
Sie  hat  sich  —  so  hieß  es  in  dem  feierlich  ausgefertigten
Briefe  des  Kurfürsten  —  zu  uns  und  den  Kindern  bieher  so
treulich  und  ehrbarlich  gehalten,  und  haͤlt  sich  noch  immer  so,

*)  Siehe  die  Urkunde  vom  24.  Januar  1472  bei  Kremer  l.
Seite  454.

*)  Siehe  die  Urkunde  vom  14.  Maͤrz  1473  bei  Kremer.  Nro.
CLXXNIV.,  *7

Spittler's  sämmtliche  Werte.  XI.  Bo.  8